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Kryne:
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kryne am 15.04.2020 23:00 ---Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.

--- End quote ---
Natürlich muss der AG überprüfen ob der AG arbeitsfähig ist.
Nen Kranfahrer würde ich nicht so schnell in den Sessel lassen, wie einen Pförtner.
(btw. es gibt ne Menge Kranke, die gehen jeden Tag zur Arbeit, es kommt nicht aufs krank sein an, sondern auf Arbeitsunfähigkeit, und da ist nun mal der eine AU, während der andere mit der gleichen Krankheit absolut nicht AU ist)

Feidl:
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.

was_guckst_du:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.04.2020 23:27 ---
--- Zitat von: Kryne am 15.04.2020 23:00 ---Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.

--- End quote ---
Natürlich muss der AG überprüfen ob der AG arbeitsfähig ist.
Nen Kranfahrer würde ich nicht so schnell in den Sessel lassen, wie einen Pförtner.
(btw. es gibt ne Menge Kranke, die gehen jeden Tag zur Arbeit, es kommt nicht aufs krank sein an, sondern auf Arbeitsunfähigkeit, und da ist nun mal der eine AU, während der andere mit der gleichen Krankheit absolut nicht AU ist)

--- End quote ---

..es ist wohl eher so, dass der Eine krank zur Arbeit kommt, weil er sich einfach für unersetzbar hält oder eben kein vernünftiges Zuhause hat und dann lieber noch ein paar Andere an seiner Erkrankung teilhaben lässt  und Andere eben nicht so blöd sind und ihre Krankheit auch vernünftig auskurieren...

Spid:

--- Zitat von: Feidl am 16.04.2020 09:04 ---Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.

--- End quote ---

Und wie schafft der AN es zu beurteilen, ob er morgens zur Arbeit fährt oder arbeitsunfähig ist, wenn er keine AUB hat?

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