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WasDennNun:

--- Zitat von: Feidl am 16.04.2020 09:04 ---Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.

--- End quote ---
Ich sehe das überhaupt nicht kritisch, denn der MA ist ja auch in der Lage zu entscheiden, dass er nicht arbeitsfähig ist, wieso sollte er dann nicht entscheiden können, dass er arbeitsfähig ist? Klingt irgendwie unlogisch.
Nochmal mein reales Beispiel: Jemand mit chronischen Migräneprobleme, hat einen typischen Migräneverlauf von Kopfschmerz, kotzen, Lichtempfindlichkeit, was nach 3 Tage beendet ist, der 4 Tage wird dann zusätzlich für die Erholung AU geschrieben.

Nun ist es aber ein atypischer Verlauf und man ist nach einem Tag beschwerdefrei, warum sollte man dann Tag 3/4 zuhause bleiben. (Und dieses Fallkonstellation ist keine konstruierte, sondern eine reale aus meinem Freundeskreis)


--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2020 09:09 ---..es ist wohl eher so, dass der Eine krank zur Arbeit kommt, weil er sich einfach für unersetzbar hält oder eben kein vernünftiges Zuhause hat und dann lieber noch ein paar Andere an seiner Erkrankung teilhaben lässt  und Andere eben nicht so blöd sind und ihre Krankheit auch vernünftig auskurieren...

--- End quote ---
Natürlich komplett richtig und so sollte es sein. Aber es gibt nicht nur Corona und Co als Krankheiten.
Und ich würde jemanden mit glasige Augen und Schweissperlen auf der Stirn auch umgehend nach hause schicken. (und ach ja, alle Diabetiker sind krank, kommen trotzdem tätglich zur Arbeit, nur mal so am Rande bzgl. des Begriffes "Krankschreibung")

Wie ist da bei z.B. Migräne, die ist ansteckend? Nö. s.o.

Fakt ist und bleibt: Wenn der AN arbeitsfähig ist, dann muss er zur Arbeit (egal was auf der AUB steht), wenn er es sich nicht zutraut das zu beurteilen, dann kann er seinen Arzt anrufen und fragen.
Aber ihr findet es toll und richtig, dass man sich illegal freie Zeit erschleicht, weil: ist ja so einfach und wird ja nicht kontrolliert?


was_guckst_du:
...ich gestehe dir ja zu, dass du prinzipell Recht hast...allerdings ist das Bestehen auf Prinzipien nicht immer sinnvoll und im Ergebnis oft sogar hinderlich...

...genau so gut kannst du prinzipiell darauf bestehen, dass alle Autofahrer sich grundsätzlich an alle Verkehrsregeln halten...die, die es nicht tun, sind dann die Rechtsbrecher...allerdings wirst du keinen Autofahrer finden, der sich immer und überall an die Vorschriften hält...

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2020 11:05 ---...ich gestehe dir ja zu, dass du prinzipell Recht hast...allerdings ist das Bestehen auf Prinzipien nicht immer sinnvoll und im Ergebnis oft sogar hinderlich...

--- End quote ---
Da bin ich voll bei dir.
Ich halte aber nichts davon, dass man falsches handeln legitimiert. Es bleibt jedem natürlich selbst überlassen wo man gegen Prinzipien verstößt, mach ich auch, gebe ich zu.

--- Zitat ---...genau so gut kannst du prinzipiell darauf bestehen, dass alle Autofahrer sich grundsätzlich an alle Verkehrsregeln halten...die, die es nicht tun, sind dann die Rechtsbrecher...allerdings wirst du keinen Autofahrer finden, der sich immer und überall an die Vorschriften hält...

--- End quote ---
Nun wie man ja erkennen kann, ist es vielen Menschen eben nicht bewusst, dass sie eine Regel brechen, wenn sie Gesund nicht zur arbeit gehen, trotz AUB.
Der Autofahrer weiß jedoch, das er Regeln bricht.
Und erhält eine Strafe wenn er sie bricht und erwischt wird.
Der große Unterschied ist: Er schädigt niemanden, wenn nichts passiert und er sie bricht, er ist dann halt nur schneller woanders.
Der Mensch der aber seinem AG die Arbeitskraft verwehrt und sich bezahlen läßt, schädigt jedoch jemanden.
Da ist der kleine Unterschied und von daher taugt der vergleich (leider) nichts.
Und dieses als Lappalie ansehen, kann man sicherlich machen.

Ich finde, die Menschen müssen sich das halt einfach bewusst machen und dann bewusst entscheiden: AUB "erlaubt" es mir länger gesund zu Hause bleiben und Geld zu kassieren, prima, finde ich gut, mach ich mal.
Scheinheilig wird es, wenn dann diese Menschen sich über den Montagsblaumacher aufregen.

dahofa:
Der Arzt bescheinigt die voraussichtliche Dauer der AU, nicht die tatsächliche.

was_guckst_du:
...sinnvoll ist es, immer die Balance zu wahren...also nicht übertreiben mit dem "Rechtsbruch" aber auch nicht fahrlässig oder im vorauseilendem Gehorsam handeln, indem man selbst krank zur Arbeit kommt...

...ich persönlich verlasse mich da voll auf die Einschätzung meines Arztes..und wenn ich mich vor Ablauf der AU wieder "gesund" fühle, nutze ich die verbleibenden Tage zur Regeneration (was nutzt es, wenn ich etwas verschleppe und in der Folge nochmal ausfalle)...

...das AN ggfls. vorzeitig wieder arbeiten könnten, wissen auch die AG...es macht aber schon allein aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen absolut keinen Sinn, dies im Normalfall (seine Pappenheimer wird der AG kennen) zu ermitteln...aus eben diesen Erwägungen besteht ja auch überwiegend die Möglichkeit der Inanspruchnahme der sogenannten "Karenztage"...diese gewährt der AG im Normalfall, da er weiß, dass sonst eine AU eingereicht wird mit mehr als drei Tagen...

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