Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung

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Spid:
Nein, er beantwortet die Frage - und darauf kommt es an.

WasDennNun:
Nun für den TE kommt es idR darauf an, das seine Frage beantwortet wird, nicht dass eine Antwort auf seine Formulierung folgt.
Pech für den TE, Glück für Spid, so kann er mehrfach sich mit einem TE unterhalten.
Und doof, dass sich Spid eben da oftmals irrt, in dem er glaubt, ein TE würde sicherlich genau das schreiben, was er fragen wollte.
Aber darauf kommt es ja nicht an.

Spid:
Ich irre mich nicht. Ich beantworte lediglich die Frage, die gestellt wurde. Wenn der TE die Frage gestellt hat, ist es seine Frage. Möglicherweise hat er weitere Fragen. Dann kann er sie stellen. Möglicherweise interessiert ihn die Antwort auf seine Frage gar nicht. Dann hat er dennoch etwas gelernt.

WasDennNun:


--- Zitat von: Spid am 13.04.2020 16:16 ---Ich irre mich nicht. Ich beantworte lediglich die Frage, die gestellt wurde.

--- End quote ---

--- Zitat von: Spid am 12.04.2020 12:47 ---Dann hätte er das sicherlich geschrieben.

--- End quote ---

--- Zitat von: Abaulet am 13.04.2020 04:37 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.04.2020 12:43 ---Ich wette, Abaulet möchte auch das daraus resultierende Entgelt rückwirkend erhalten.

--- End quote ---
Zugegeben, auch wenn sprachlich unpräzise ausgedrückt, steht eben dies im Fokus meiner Überlegungen ;)

--- End quote ---
Stimmt! Spid irrt nicht, wenn Abaulet das hätte wissen wollen, dann hätte er es ja auch geschrieben. 8)

Spid:
Eben. Er hat uns ja nur den Fokus seiner Überlegungen offenbart.

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