Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 13.04.2020 08:10 ---Was heißt „unpräzise“? Du hast nach etwas völlig anderem gefragt.

--- End quote ---
;D ??? ::) :-\

WasDennNun:

--- Zitat von: 2strong am 12.04.2020 14:18 ---Ich kann darüber schmunzeln und gebe zu, dass sprachliche Präzision disziplinierende Wirkung hat.

--- End quote ---
Ja, aber die Form wie Spid dieses kommuniziert wird leider nicht dazu führen, dass die Leute diszipliniert werden, sondern sich nur aufregen und leider ist Spid nicht in der Lage die Leute auf diese Ungenauigkeit so hinzuweisen, dass sie dieses nachhaltig erkennen können.
@ Abaulet, du musst deinen AG auffordern, dir das ausstehende Entgelt in Höhe von X € auszuzahlen. (Also die Diff zwischen neue EG in der du seit dem 1.1.2019 bist und dem was dir ausgezahlt wurde).
Und ja mit Frist, 2 Wochen sind angemessen,also am besten morgen einwerfen mit Frist 30.4.

Spid:
Lernen durch Schmerz ist eine extrem erfolgreiche Methode.

2strong:
Jawohl!

Isie:
Wer erkennt, dass der TE offensichtlich was anderes meint, als er formuliert hat, und dann nur auf die vom Wortlaut her gestellte Frage antwortet, "haftet am Buchstaben".

Wir sind hier schließlich in einem Forum und nicht in einer Prüfungskommission.

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