Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung

<< < (6/9) > >>

Spid:
Ich interpretiere grundsätzlich nicht. Ich nehme die Frage, die gestellt wurde, hier wurde gefragt, ob ein Anspruch auf die rückwirkende Höhergruppierung durch Aufhebungsvertrag oder Ende des Arbeitsverhältnisses enden würde. Da gibt es nichts zu interpretieren. Das schließt nicht aus, daß der TE noch andere Fragen hat oder er etwas anderes fragen wollte. Das ist aber gänzlich unbeachtlich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 13.04.2020 22:47 --- Das ist aber gänzlich unbeachtlich.

--- End quote ---
Deine Sicht der Dinge und der Menschheit, und natürlich mal effizient mal ineffizient.

Ach ja, und in deiner Welt gibt es somit nur eindeutige Interpretation von Schriftzeichen und somit nur eine Bedeutung von Worte, immer wieder schön, dass es solche Menschen gibt ....und andere.

Spid:
Mein Vorgehen ist stets effizient, da ich die gestellte Frage beantworte. Wenn der TE aber eine andere Frage hat als jene, die er stellte, ist sein Vorgehen nicht effizient, weil er ggfs. so lange Fragen stellt, deren Beantwortung für ihn nicht interessant ist, bis er die Frage stellt, die tatsächlich sein Erkenntnisinteresse beinhaltet.

Isie:
Das nennt man "am Buchstaben kleben" (oder haften laut BAG). Ist ja manchmal ganz lustig, aber hilft dem TE meistens nicht. Es sei denn, er fragt nach. Dann hat er etwas gelernt, von dem er gar nicht wusste, dass er da eine Bildungslücke hat.

Spid:
Das BAG beschäftigt sich in seinen Entscheidungen mit Forenantworten?

Inwiefern soll es dem TE nicht helfen, wenn man die von ihm gestellte Frage beantwortet?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version