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Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung

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Isie:
Das von mir verwendete Wort "meistens" war in den Kontext eingebettet, dass du auf den Wortlaut von Fragen antwortest, obwohl du erkennst, dass die Frage anders gemeint ist. Ich gebe zu, dass ich unterstellt habe, dass du erkennen würdest, wie die Frage tatsächlich gemeint ist.

Spid:
Das Wort „meistens“ war in den Kontext eingebettet, daß ich die gestellte Frage beantworte. Daraus folgt zwangsläufig Deine Einschätzung der Geistesgröße der meisten Fragesteller als zu gering, um das zu fragen, was sie wissen möchten.

Isie:
Was hat z. B. das Nichterkennen von Voraussetzungen für die  Wahrung der Ausschlussfrist mit Geistesgröße zu tun?

Spid:
Möglicherweise nichts. Vielleicht alles. Da es nichts damit zu tun hat, das zu fragen, was man wissen möchte, kann das dahingestellt bleiben.

Isie:
Gerade im Hinblick auf die Ausschlussfrist lässt du Fragesteller, die den Unterschied zwischen der schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs auf Nachzahlung und einem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung nicht erkannt haben, regelmäßig auflaufen. Du erkennst doch auf den ersten Blick, worum es geht, auch wenn es unglücklich formuliert ist. Oder ist das eine falsche Annahme?

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