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falsche Eingruppierung

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Spid:
Und wieder rekurrierst Du auf die völlig unbeachtliche ausgeübte Tätigkeit.

Carla:
Sorry vielen Dank Spid, aber ich verstehe es nicht

WasDennNun:
Ausgeübte Tätigkeit schnuppe!
Auszuübende Tätigkeit tariflich relevant.

AG überträgt auszuübenden Tätigkeiten,
Ein dahergelaufener Abteilungsleiter idR nicht.

EDIT: Frage deinen Abteilungsleiter, wo denn steht was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, bis dahin, Bleistift fallen lassen bzw parallel die Personalabteilung fragen, ob die von deinen Abteilungsleiter angewiesenen Tätigkeiten sich mit deinen auszuübenden Tätigkeiten decken.

Frage: Wie wurde denn seitens des AG dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitgeteilt, und wie die Änderungen derselben?

Carla:
aber der Aufgabenbereich D ist die ausgeübte und auszuübende Tätigkeit, die der Angestellte seit 4 Jahren macht. das ist identisch. Mein Vermutung, seine ausgeschriebene Stelle beinhaltete beispielweise die Aufgaben A und B und C und D zu je 25 %, A und B und C rechtfertigen die EG 9, Aufgabenbereich D rechtfertigt die EG 10 und dann eben nur 25%, sodass die Stelle problemlos in EG 9 ausgeschrieben war. Der Angestellte macht aber 100 % den Aufgabenbereich D.

Anders gefragt, wie ist der §13 TVÖD-V dann zu verstehen?

Carla:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.04.2020 22:08 ---
EDIT: Frage deinen Abteilungsleiter, wo denn steht was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, bis dahin, Bleistift fallen lassen bzw parallel die Personalabteilung fragen, ob die von deinen Abteilungsleiter angewiesenen Tätigkeiten sich mit deinen auszuübenden Tätigkeiten decken.

Frage: Wie wurde denn seitens des AG dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitgeteilt, und wie die Änderungen derselben?

--- End quote ---

Ja, das werde ich machen, danke.

Mir wurde irgendwie gar nichts mitgeteilt. Ich habe nur einen Arbeitsvertrag bekommen, ohne Aufgabenbeschreibung. Es steht aber der Satz drin: Eine nicht nur vorübergehende Übertragung von Tätigkeiten einer anderen Entgeltgruppe bedarf der schriftlichen Änderung dieses Arbeitsvertrages. Das hätte ich mir mal alles früher schon überlegen sollen, und nicht erst mit den neuen Stellenausschreibungen in EG 10.

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