Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Voraussetzungen Entgeltgruppenzulage zugestehen

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Isie:
Es gibt zwar nicht mehr die alte Technikerzulage, aber es gibt nach den Vorbemerkung zu einigen Unterabschnitten der Entgeltordnung eine Zulage in derselben Höhe. Ob der Personenkreis komplett identisch ist, weiß ich nicht.

Fireball84:

--- Zitat von: Spid am 15.04.2020 15:32 ---Die Technikerzulage war nie für Techniker, sondern immer nur für Ingenieure - und sie war, denn seit dem 01.01.19 gibt es sie nicht mehr, siehe §1 Nrn. 1, 8 lit. a) des Änderungstarifvertrags Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 2. März 2019.

--- End quote ---
War mir neu!Hm, dann hat mir mein AG wohl letztes Jahr fälschlicherweise die Techniker-Zulage gewährt und zahlt diese seit dem. Wie ich den TVÜ-Länder lese, hätte Sie ja zu Beginn des Jahres 2019 enden müssen. Auch ohne weitere Besitzstandsregelungen dazu.

Isie:

--- Zitat von: Isie am 15.04.2020 18:14 ---Es gibt zwar nicht mehr die alte Technikerzulage, aber es gibt nach den Vorbemerkung zu einigen Unterabschnitten der Entgeltordnung eine Zulage in derselben Höhe. Ob der Personenkreis komplett identisch ist, weiß ich nicht.

--- End quote ---

Capo:
Die Zulage wurde in der EGO unter:

22.1 Ingenieure
Vorbemerkungen
2. (1) 1Beschäftigte, die nach diesem Unterabschnitt eingruppiert sind, erhalten
eine monatliche Zulage in Höhe von 23,01 Euro.

neu Aufgenommen, heißt jetzt nur nicht mehr "Technikerzulage".

Spid:
Eine Zulage in entsprechender Höhe wurde in Vorbemerkung 2 zu Abschnitt 22.1 aufgenommen, nicht "die" Zulage.

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