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Wechselschichtzulage bei Quarantäne

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was_guckst_du:
...aber dann müsstest du ja "arbeiten"  ;D

im Ernst: du bekommst doch im Urlaub auch dein normales Gehalt weiter gezahlt oder etwa nicht?

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2020 11:11 ---...aber dann müsstest du ja "arbeiten"  ;D

im Ernst: du bekommst doch im Urlaub auch dein normales Gehalt weiter gezahlt oder etwa nicht?

--- End quote ---
Also meine Bekannt hat in dem Monat in dem Urlaub macht und nicht arbeitet wesentlich weniger Geld, weil sie dann ihre Nacht/Sonntags Zuschläge nicht bekommt und so habe ich dich verstanden:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2020 09:13 ---...wenn dienstplanmässig eine entsprechende Zulage zu zahlen wäre, wird diese auch in den Quarantänezeiten zu zahlen sein...analog zu den Entscheidungen zu anderen Fehlzeiten wie Urlaub etc...

--- End quote ---
Deinstplanmäßige Zulagen (darunter verstehe ich Nacht,Sonn...zulagen) auch bei Urlaub

Und ja ich bekommen meine Zulagen auch im Urlaub, die sind allerdings nicht von meinem Dienstplan abhängig, hab ja keinen  ;D

was_guckst_du:
...wenn regelmäßig im Wechselschichtdienst im Dienstplanmodell  gearbeitet wird, dann ist das so...wenn deine Bekannte im Urlaub weniger hat als in anderen Monaten, dann arbeitet sie entweder nicht in regelmäßigen Wechselschichtdiensten oder sie wird verarscht (was gerne mal bei kirchlichen Trägern versucht wird)...

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2020 12:09 ---...wenn regelmäßig im Wechselschichtdienst im Dienstplanmodell  gearbeitet wird, dann ist das so...wenn deine Bekannte im Urlaub weniger hat als in anderen Monaten, dann arbeitet sie entweder nicht in regelmäßigen Wechselschichtdiensten oder sie wird verarscht (was gerne mal bei kirchlichen Trägern versucht wird)...

--- End quote ---
Ah Erleuchtung, werde ich mal nachforschen.
Und ja sie ist Altenpfegerin bei einem kirchlichen Träger.

Danke für die Info!

onecaress:

--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 08:35 ---Wenn Du arbeitsunfähig erkrankt bist, erhältst Du Entgeltfortzahlung nach dem EFZG, wenn Du nicht erkrankt in behördlich angeordneter Quarantäne bist, erhältst Du eine Entschädigung für entgangenen Verdienst, den der AG zunächst vorschießt und von der Behörde erstattet bekommt. Während man die Regelung des EFZG zwar pauschal unpräzise und teils unzutreffend, aber hier völlig zutreffend als „krank ist wie gearbeitet“ zusammenfassen kann, fehlt dem IFSG ein solcher Regelungsgehalt. Aufgrund fehlender Rechtsprechung ist ein Fortfall des Anspruchs auf Wechselschichtzulage bzw. ein Fortfall auf Anspruch deren Ersatzes durch Entschädigungszahlung durch Fortfall der tatsächlichen Voraussetzungen nicht abwegig.

--- End quote ---

Vielen Dank für deine Antwort.
Nun stellt sich mir natürlich noch die Frage, wie es im Fall der Quarantäne mit den Schichturlaubstagen im Jahr ist.
Da ich ja im März keine Nächte wie geplant machen konnte durch die Quarantäneanweisung, habe ich meinen regelmäßigen Rhythmus nicht einhalten können.

Gilt wenigstens hier weiter, dass ich den Schichturlaub in diesem Monat bekomme, da die Nächte ja einmal in Dienstplan standen, oder wird mir nun auch ein Tag Urlaub abgezogen oder mehr?

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