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[HB] Rückkehr aus Elternzeit, neuer Aufgabenbereich, Stellenbewertung
2strong:
Wurden Dir, von der Tätigkeit auf dem höherwertigen Dienstposten abgesehen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Auflage gemacht?
Magda:
--- Zitat von: 2strong am 16.04.2020 17:26 ---Wurden Dir, von der Tätigkeit auf dem höherwertigen Dienstposten abgesehen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Auflage gemacht?
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Nein, wurden sie nicht.
2strong:
Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.
Magda:
--- Zitat von: 2strong am 16.04.2020 17:51 ---Dann befindest Du Dich in einem Verfahren gem. § 24 BremLVO und absolvierst eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit gem. § 15 Abs. 3 Ziffer 3 BremLVO. Nach Beendigung der Elternzeit wird dieses Verfahren fortgesetzt, Dir ist also weiterhin ein Dienstposten der LG 2 EA 2 zu übertragen.
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Und das auch unabhängig von meinem neuen Tätigkeitsbereich? Das ist ja meine Sorge, dass ich mangels Alternativen nicht ausreichend höherwertige Aufgaben bekomme und somit die A13 nicht realisierbar wird.
2strong:
Zur Durchführung des Verfahrens hat sich die Behörde ja selbst verpflichtet. Wenn es jetzt keinen entsprechenden Dienstposten gibt, ist er einzurichten.
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