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[HB] Rückkehr aus Elternzeit, neuer Aufgabenbereich, Stellenbewertung
Schmitti:
Nö, da steht die Abkürzung von Bremen.
Magda:
--- Zitat von: Schmitti am 16.04.2020 16:54 ---Nö, da steht die Abkürzung von Bremen.
--- End quote ---
Eben. Das ist auch richtig so. ;)
Organisator:
--- Zitat von: Magda am 16.04.2020 16:43 ---Ja, darum geht’s. Ich habe während meiner Tätigkeit in einer anderen Behörde einen Masterabschluss erworben und mich entsprechend auf meine aktuelle Stelle erfolgreich beworben. Mir wurden die Tätigkeiten auch übertragen, d.h. ich hab sie eine gewissen Zeit ausgeführt. An meinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit wurde mir verkündet, dass ich nun einen anderen Aufgabenbereich erhalte, da meine Elternzeitvertretung die Tätigkeit weiter ausführen soll.
Oder was meinst du mit „Tätigkeiten übertragen“? Ich wurde beim Stellenwechsel jedenfalls nicht mit A13 auf Probe neu verbeamtet. Meine letzte Urkunde ist die, der letzten Beförderung.
--- End quote ---
Gut. Dann handelt es sich schonmal nicht um eine Sprungbeförderung sondern um einen Laufbahnwechsel.
Dabei sollten dir mit der erfolgreichen Bewerbung auf die aktuelle Stelle entsprechende Aufgaben des höheren Dienstes übertragen worden sein mit einem Passus in etwa:
"ab dem xx.xx.xxxx werden Ihnen zunächst für 2,5 Jahre Aufgaben des höheren Dienstens gemäß des beigefügten Anforderungsprofils übertragen" ggf. dazu noch ein konkretes Einsatzgebiet.
Diese Aufgabenübertragung wird durch die Elternzeit zwar unterbrochen, aber nicht abgebrochen. Insofern kannst Du die Fortführung der übertragenen Aufgaben bzw. vergleichbarer Aufgaben einfordern. Schau dazu mal in das Schreiben, mit welchem dir die höherwertigen Aufgaben übertragen wurden.
Magda:
Ich bin der Meinung, dass ich damals ein normales Schreiben zur Dienstpostenübertragung bekommen habe. Da war die Dauer der Probezeit nicht gesondert genannt.
Ich kann allerdings nicht nachschauen, da das Schreiben offensichtlich im Büro liegt.
Organisator:
--- Zitat von: Magda am 16.04.2020 17:13 ---Da war die Dauer der Probezeit nicht gesondert genannt.
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Das würde mich wundern. Insbesondere da du eine Bewährungszeit von 2,5 Jahren für die Laufbahnbefähigung hast und - erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser - eine halbjährige Probezeit. Erst dann würde dir der Dienstposten dauerhaft übertragen werden.
Falls dies nicht so ist, wäre es unüblich, aber im Zweifel positiv für dich. In jedem Fall kann dir eine solche Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs der Laufbahnbefähigung nicht ohne weiteres entzogen werden.
Ich würde raten, nach der Elternzeit im Dienst wieder die alte Stelle bzw. eine andere vergleichbare (also hD-Stelle) einzufordern. Dazu bei Bedarf das besagte Schreiben vorzeigen, das kannst Du ja aus dem Büro holen.
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