Hallo zusammen,
ich bin nach einem Jahr Elternzeit zurückgekehrt und wurde damit konfrontiert, dass mein ursprünglicher Aufgabenbereich nicht mehr meiner ist. Dabei habe ich mich erst vor nicht langer Zeit auf diese Stelle beworben, da ich in diesem Bereich schon langjährige Berufserfahrung sammeln konnte.
Bis dato habe ich noch keinen neuen Verantwortungsbereich übertragen bekommen. Nun wurden in den ersten Orientierungsgesprächen auch Alternativen genannt, die nicht der Bewertung meiner ursprünglichen Stelle entsprechen. Da ich jedoch noch nicht durchbefördert bin, habe ich nun Sorge, dass ich Nachteile haben könnte, wenn ich mich auf einer der niedriger bewerteten Alternativen einlasse. In meiner Behörde gibt es sehr wenige Planstellen, die meiner ursprünglichen Stelle entsprechen, sodass gleichwertige Alternativen sehr begrenzt sind.
Ich habe in einem Rundschreiben nun die Information gefunden dass "nach Beendigung der Elternzeit kein Anspruch auf den vor der Elternzeit übertragenen Dienstposten besteht. Gegen inhaltliche Veränderungen ihrer Tätigkeiten sind die Elternteile nicht geschützt, sofern das statusrechtliche Amt nicht berührt wird."
Jetzt ist die Frage: Was ist mein statusrechtliches Amt? Ist das Amt meiner ursprünglichen Planstelle maßgebend oder dass meiner aktuellen Eingruppierung?
Ich bin noch auf ein Urteil vom EuGH gestoßen, dass eine niedrigere Einstufung nach der Elternzeit nicht zulässig ist und man noch nicht erfüllte Probezeiten nach der Elternzeit nachholen kann. Allerdings ging es in diesem Fall um einen leicht anderen Sachverhalt.
Kann ich mich auf das statusrechtliche Amt der Planstelle, auf die ich mich damals beworben habe, berufen oder habe ich "Pech gehabt", dass ich in Elternzeit ging, bevor ich durchbefördert wurde?
Danke im Voraus!