Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anfrage
AnnaLaBö:
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu und hätte mal eine Frage BEVOR mein Bewerbungsgespräch ansteht.
Ich bin Bürokauffrau und Versicherungskauffrau, habe einen AdA-Schein und arbeite seit 12 Jahren (davon 2,5 Ausbildung) in der privaten Versicherungswirtschaft. Dies erfüllt mich schon lange nicht mehr. Deshalb habe ich mich nun beim SOS Kinderdorf auf eine Stelle als kfm. Ausbilderin von schwer erziehbaren Jugendlichen ohne Abschluss beworben. Dabei soll es v. a. um die Vermittler grundlegender kfm. sowie allgemeiner beruflicher Kenntnisse gehen. Auch Praktikumsvermittlung u. allgemeine Büroarbeiten stehen im Profil. Bezahlt werden soll hier nach TVÖD SuE 8b. Jetzt meine Frage... In welcher Tarifstufe kann ich eingestuft werden? Ich habe ja immerhin mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, wenn man von der Ausbildung absieht.
Vielen Dank für eure Hilfe vorab.
Anna
Kat:
Hast Du einschlägige Berufserfahrung als Ausbilderin von schwer erziehbaren Kindern?
Spid:
Berufserfahrung an sich bewirkt keinerlei Anspruch. Bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. vier Jahren erfolgt die Einstellung in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Förderliche Berufserfahrung kann der AG bei der Stufenzuordnung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht indes nicht.
AnnaLaBö:
Also ich bin seit sehr vielen Jahren Ausbilderin und auch bei der Kammer im Prüfungsausschuss. Allerdings hatte ich mit der Personengruppe bisher nichts zu tun.
Ich finde es irgendwie komisch, dass man von unten anfangen soll als hätte man gestern ausgelernt.
Spid:
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.
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