Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anfrage

<< < (3/3)

Kryne:
Theorie und Praxis haben wir hier wieder. Alles bisher gesagte stimmt.

Theoretisch "kann" der AG dir aber auch die Stufe 6 direkt geben, wenn er "möchte".

Praktisch kommt es drauf an wie gefragt du beim AG bist. Will er dich unbedingt haben ? Gibt es vielleicht noch zig andere Bewerber die er "günstiger" bekommt ?

Du kannst im Bewerbungsgespräch ja sagen, was du für eine Stufe forderst / wünschst oder wie auch immer. Entweder werdet ihr euch einig oder nicht.

Je nach AG wird man dir vermutlich auch versuchen zu erzählen, dass man dir auf keinen Fall mehr als die Stufe 3 geben könnte. Das stimmt nicht.

was_guckst_du:
...verlangt die Stellenausschreibung neben der kaufmännischen Seite nicht auch eine pädagogische Erfahrung/Ausbildung?...

AnnaLaBö:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.04.2020 11:05 ---...verlangt die Stellenausschreibung neben der kaufmännischen Seite nicht auch eine pädagogische Erfahrung/Ausbildung?...

--- End quote ---

Doch, aber die habe ich ja. Ich bilde schon sehr lange aus und gebe auch Kurse, zudem bin ich eben bei der IHK. Ich bin nebenbei auch noch bei der Lebenshilfe aktiv und habe die AdA-Prüfung, auch wenn diese eher didaktischer Natur und generell eher zu vernachlässigen ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kryne am 20.04.2020 10:51 ---Je nach AG wird man dir vermutlich auch versuchen zu erzählen, dass man dir auf keinen Fall mehr als die Stufe 3 geben könnte. Das stimmt nicht.

--- End quote ---
Richtig.
Wichtig ist, dass du klar kommunizierst, was deine Untergrenze ist und dass du für weniger nicht kommen wirst.
Das ganz muss vor Vertragsabschluss geklärt werden, da man hinterher nicht nach verhandeln kann.
Also auf keinen Fall sich auf einen Arbeitsvertrag einlassen, in dem dieses nicht festgelegt ist.


Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version