Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ein Arbeitgeber - Zwei Arbeitsverträge - verschiedene Entgeltgruppen
Isie:
Na ja, wenn es für dich momentan günstiger ist, dann lass es halt so. Dann wird die Progression eben mit dem Einkommensteuerbescheid nachgeholt. Aber merkwürdig ist es schon. Und technisch sollte es für die Bezügestelle eigentlich kein Problem sein, beide Beschäftigungen für die Steuer zusammenzuführen.
Spid:
Es ist also so, wie von mir ausgeführt, die Auskunft des Finanzamtes falsch und das Handeln des AG rechtswidrig.
Isie:
Ja, aber es gibt die besagte Ausnahmeregelung. Das Finanzamt scheint aber nicht geprüft zu haben, ob die Fallkonstellation unter die Ausnahmeregelung fällt, sondern hat einfach die Rechtsfolge genannt, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen.
Spid:
Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen bei Steuertatbeständen. Die Auskunft, ihre jeweilige Rechtsfolge würde eintreten, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahmeregelung nicht vorliegen, ist eine falsche Auskunft.
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