Autor Thema: Befristete Anstellung bei der Familienkasse = nie wieder befristet bei der AfA?  (Read 2099 times)

Fanboy

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Hallo,

ich war vor über zehn Jahren mal befristet bei einer Familienkasse in Hessen angestellt.

Jetzt habe ich interessante Stellen direkt bei der AfA gefunden.

In den Anzeigen steht aber: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021. Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."

Wenn ich mich recht erinnere, gehört die Familienkasse ja zur AfA, oder!?

Falls dem so ist, brauche ich mir nach einer Bewerbung gar keine Hoffnung zu machen, oder!?

Danke.

Gruß

The Witch

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Beides korrekt.

(Nur dass das Ding nicht mehr AfA heißt, sondern BA.)

sr4711

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Es kommt darauf an, ob der formelle AG damals vor 10 Jahren auch die BRD war.

Fanboy

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Es kommt darauf an, ob der formelle AG damals vor 10 Jahren auch die BRD war.

Im AV von damals steht: "zwischen der Bundesagentur für Arbeit ... Nürnberg, vertreten durch den Leiter der Familienkasse und ...". :-/

Fanboy

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Hmmm ... hier nach dürfte es aber doch möglich sein

https://www.bag-urteil.com/06-04-2011-7-azr-716-09/

!?

2strong

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Wurde vom BVerfG gekippt mit Beschluss vom 6. Juni 2018 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14.