Befristete Anstellung bei der Familienkasse = nie wieder befristet bei der AfA?

Begonnen von Fanboy, 21.04.2020 13:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Fanboy

Hallo,

ich war vor über zehn Jahren mal befristet bei einer Familienkasse in Hessen angestellt.

Jetzt habe ich interessante Stellen direkt bei der AfA gefunden.

In den Anzeigen steht aber: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021. Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."

Wenn ich mich recht erinnere, gehört die Familienkasse ja zur AfA, oder!?

Falls dem so ist, brauche ich mir nach einer Bewerbung gar keine Hoffnung zu machen, oder!?

Danke.

Gruß

The Witch

Beides korrekt.

(Nur dass das Ding nicht mehr AfA heißt, sondern BA.)

sr4711

Es kommt darauf an, ob der formelle AG damals vor 10 Jahren auch die BRD war.

Fanboy

Zitat von: sr4711 in 21.04.2020 16:27
Es kommt darauf an, ob der formelle AG damals vor 10 Jahren auch die BRD war.

Im AV von damals steht: "zwischen der Bundesagentur für Arbeit ... Nürnberg, vertreten durch den Leiter der Familienkasse und ...". :-/


2strong

Wurde vom BVerfG gekippt mit Beschluss vom 6. Juni 2018 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14.