Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kurzarbeit im SuE

(1/5) > >>

man396:
Hallo zusammen,

ich bin im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigt und seit knapp zwei Wochen kursiert bei uns das Gerücht, dass auch wir in Kurzarbeit geschickt werden sollen. Mal abgesehen davon, dass wir mittlerweile zwei Notgruppen haben, uns alle mit der Arbeit in Schichten und wochenweise abwechseln und es von Woche zu Woche mehr Kinder werden, soll dies ja laut TVöD nicht möglich sein, dass wir in Kurzarbeit gehen können.

Nur leider steht überall, dass "der Tarifvertrag nicht für (...) den SuE gedacht ist". Dieses >gedacht< ist für mich zu schwammig, weshalb hier meine Frage: Können wir von der Kommune trotzdem in Kurzarbeit geschickt werden, sprich unterstützt dass die Agentur für Arbeit oder ist das definitiv ausgeschlossen? Gibt es ähnliche Fälle und wo gibt es eventuelle Schreiben, die das nochmal explizit bestätigen, damit man ggf. was gegen die Stadt etc. in der Hand hat?

Spid:
Die PE zu §1 TV COVID nimmt den SuE grundsätzlich aus, was ja heißt, daß man ausnahmsweise auch diesen Bereich in Kurzarbeit nehmen könnte. Da Kurzarbeit nach dem TV COVID das Entgelt in keinster Weise berührt, sehe ich für den TV COVID ohnehin keinen praktischen Anwendungsfall.

Kat:
5 Prozent weniger ist in keinster Weise?

Spid:
Aufgrund welcher Regelung sollte der AG das Entgelt reduzieren dürfen?

Kat:
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin. So wie ich da<s gesehen habe,gilt das ja sehr wohl für alle und nicht wie ursprünglich gesagt nicht für die Kernverwaltung incl. Sozialdienst.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version