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Kurzarbeit im SuE

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Isie:
Jeder Tarifbeschäftigte hat eine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit, entweder die tarifliche oder eine niedrigere bei Teilzeitbeschäftigung. Das ist die individuell vereinbarte Arbeitszeit.
Wenn es hieße, der individuell zu vereinbarenden Arbeitszeit, hätte Spid recht. Heißt es aber nicht.

Spid:
Niemand muß etwas unterschreiben. Es ist aber im derzeitigen Regelungsregime Voraussetzung dafür, daß man bei Kurzarbeit weniger Entgelt erhält. In diesem gibt es nämlich nur das Tabellenentgelt (§15 Abs. 1 f.) oder bei individuell vereinbarter Teilzeit den entsprechenden Anteil davon. Nur TB, deren die eine andere als die tariflich festgelegte Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter vereinbart haben, haben eine individuell vereinbarte Arbeitszeit. Die tariflich festgelegte Arbeitszeit ist keine individuell vereinbarte - das ergibt sich aus der Natur tariflicher Regelungen, die eben keine individuellen Vereinbarungen darstellen.

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