Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit im SuE
Kaiser80:
--- Zitat von: Kat am 21.04.2020 14:57 ---Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin.
--- End quote ---
Nein. Man hat (redaktionell) geschlampt, da man in keinster Weise eine §15 TVÖD betreffende Regelung "vereinbart" hat
Wastelandwarrior:
Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.
Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:
"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."
Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.
Spid:
--- Zitat von: Kat am 21.04.2020 14:57 ---Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin. So wie ich da<s gesehen habe,gilt das ja sehr wohl für alle und nicht wie ursprünglich gesagt nicht für die Kernverwaltung incl. Sozialdienst.
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Wo steht dort, daß das Entgelt reduziert werden könnte?
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168650.html#msg168650
Spid:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 21.04.2020 15:12 ---Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.
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Möglicherweise wird rechtswidrig die Zahlung des Entgelts reduziert, was aber leicht über eine Lohnklage korrigiert werden kann. Es gibt im TV COVID keine Regelung, die zu einer Reduzierung des Entgeltanspruchs führt.
Spid:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 21.04.2020 15:12 ---Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:
"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."
Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.
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Stimmt, NE nicht PE. Ändert aber nichts daran, daß dort „grundsätzlich“ steht und somit ausnahmsweise davon abgewichen werden kann - wie ich ausführte.
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