Autor Thema: Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung  (Read 8996 times)

Marco82

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Guten Morgen!

Ich habe eine Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass die bisher erreichte Stufenzeit auch bei Höhergruppierung berücksichtigt werden kann? Habe dies leider nur bei Neueinstellung gefunden.

Eckdaten:

-E11, Stufe 4, 3 Jahre bereits durchlaufen
-Höhergruppierung E12 ab 07/2020

Ich möchte eigentlich ungern 1 Jahr warten, um dann direkt in E12 Stufe 5 zu kommen, aber finanziell wäre das vielleicht sogar besser. Das Rechenexempel habe ich noch nicht gemacht. Mir wäre es natürlich am liebsten, wenn die bereits erreichte Stufenzeit berücksichtigt werden könnte.

Habt ihr eine Idee? :)

Vielen Dank im Voraus!

LG Marco

Kaiser80

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 23.04.2020 08:20 »
Nein, dies ist grundsätzlich nicht vorgesehen, ausser in der EG 9a wenn ich nicht irre.

Möglichkeit 1: Gestaltungsspielraum §17 Abs. 2  nutzen, Rechtsanspruch besteht nicht
Möglichkeit 2: außertarifliche Leistung, sofern keine Landesgesetze entgegenstehen

Carnie

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 23.04.2020 08:29 »
Soweit ich weiss nicht.

Eine Option wäre das dein Arbeitgeber deine jetzige Laufzeit verkürzt so das du vor der Höhergruppierung bereits EG 5 bist.

1 Jahr warten und dann direkt in E12 Stufe 5 setzt aber ebenfalls vorraus das dein Arbeitgeber mitmacht. Wenn deine Aufgaben ab 07/2020 einer EG12 entsprechen dann ist das so. Wenn die Aufgaben jemand anders bekommt musst du Glück haben die Option in einem Jahr erneut zu haben.

Kaiser80

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 23.04.2020 08:40 »


Eine Option wäre das dein Arbeitgeber deine jetzige Laufzeit verkürzt so das du vor der Höhergruppierung bereits EG 5 bist.


Dass wäre ein ganz schlechter Deal ;)

Carnie

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 23.04.2020 09:12 »
Um das zu beurteilen fehlen Informationen. Klar der Arbeitgeber zahlt dann 1 Jahr früher die höhere Stufe...bzw je nach Entwicklung wenn garnichts passiert sogar 4. Aber sonst nimmt Marco die Stelle eventuell nicht und die Konsequenz können wir nicht abschätzen. (neues Besetzungsverfahren, fehlende Fördergelder, schlechter qualifizierter Mitarbeiter).

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 23.04.2020 09:15 »
Nein, um das zu beurteilen liegen alle Informationen vor. Ich schließe mich der Bewertung von @Kaiser80 vollumfänglich an.

Isie

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 23.04.2020 09:16 »
Ich auch. Aber ich nehme an, es war die Stufe 5 gemeint. 😏

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 23.04.2020 09:22 »
Ich habe es gerade mal anhand der aktuellen Entgelttabelle bis Juni 2029 durchgespielt, da ich dann ja auch bei sofortiger Höhergruppierung ohne Anrechnung der bisherhigen Stufenzeit in der Endstufe wäre.

Also über die gesamten 9 Jahre würde ich tatsächlich 5.000 € mehr erhalten, wenn ich erst die Stufenerhöhung im Oktober 2021 abwarten würde und dann direkt in EG12 Stufe 5 höhergruppiert werden würde.

Bis September 2027 ist es nahezu identisch. Aber dann macht es halt einen Unterschied aus, da ich bei sofortiger Höhergruppierung erst im Juni 2029 in der Endstufe wäre. Und dies macht dann tatsächlich 5.000 € Unterschied aus.

Andererseits würde ich ca. 11.700 € bis September 2021 mehr erhalten, wenn ich sofort in EG12 Stufe 4 höhergruppiert werde. Aber ich denke, man muss es ja über die Gesamtlaufzeit bis zur Endstufe sehen und da wäre es insgesamt ein "Verlust" in Höhe von 5.000 €.

Also mein Vorschlag ist natürlich, dass die bisher erreichte Stufenlaufzeit auch bei Höhergruppierung berücksichtigt wird. Hier weiß ich aber aus ähnlichen Fällen, dass dem nicht stattgegeben wurde. Man hat vereinzelt schon mal mit Höhergruppierungen gewartet, aber nie bei einem solch "langen" Zeitraum von einem Jahr...

PS: Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber und eine Organisationsstrukturänderung.

Puhh, nicht einfach :/

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 23.04.2020 09:27 »
Führung auf Probe?

Carnie

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 23.04.2020 09:31 »
Ok Fehler erkannt. Sorry. Ja das wäre ein schlechter Deal für Marco.


Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 23.04.2020 10:10 »
Führung auf Probe?

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit! Vielen Dank :)

Also Stufenlaufzeit mitnehmen und Führung auf Probe würde dann aufs gleiche herauskommen, wobei es für Führung auf Probe sogar eine Grundlage (§ 31 TVÖD) geben würde und die Stufenlaufzeit mitnehmen wäre eine rein "wohlwollende" Entscheidung des Arbeitgebers - was tendenziell eher abgelehnt werden würde.

Letzte Variante wäre bis Oktober 2021 warten und dann stufengleich auf EG12, Stufe 5 höherzugruppieren, da ich sonst bis 2029 ein "Verlust" von 5.000 € hätte. Diese Variante ist aber eher suboptimal, da sie zwar insgesamt zu einem besserem Ergebnis führt, aber vor allem in den nächsten 12 Monaten erstmal deutlich schlechter wäre.

Dann hoffe ich mal auf Variante Führung auf Probe und gehe damit mal bei meinem AG ins Rennen :)

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 23.04.2020 11:10 »
Ich hatte einen Rechenfehler, es sind sogar 20.049,00 € Differenz, wenn ich mit der Höhergruppierung bis Oktober 2021 warten würde. Wahnsinn...

Infa

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 23.04.2020 11:19 »
Das sind ja alles schöne Rechenbeispiele und sicherlich auch richtig aber interessant ist eigentlich nur eins - Wenn du wartest, hast du dann überhaupt die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung ?

Falls Nein, würde ich immer die Höhergruppierung vorziehen. Im hier und jetzt hast du einen Finanziellen Vorteil und wer weis was in ein paar Jahren ist.

BAT

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 23.04.2020 11:26 »
Ich hatte einen Rechenfehler, es sind sogar 20.049,00 € Differenz, wenn ich mit der Höhergruppierung bis Oktober 2021 warten würde. Wahnsinn...

Genau genommen bekommst Du in Stufe 5 (Zahlen frei gewählt) 15.000 € zu wenig - in Stufe 4 aber 30.000 € zu wenig ;)

ALLES unter Stufe 6 halte ich vor Vorenthaltung des Entgeltes abseits einer vielleicht einjährigen Einarbeitungszeit.


Aber das nur am Rande...

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 23.04.2020 11:49 »
Führung auf Probe?

Aber geht dies überhaupt in meinem Fall?

Laut Haufe:

Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.

Die neue Tätigkeit wird nach E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!