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Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung

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Organisator:

--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 14:29 ---Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!

--- End quote ---

Welchen Sinn, wenn nicht bei Nichtbewährung in der bisherigen Entgeltgruppe zu bleiben, sollte sonst eine Erprobung haben?

Spid:
Die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit durch den AG ist für die Eingruppierung ohnehin ohne Belang.

Bei Führung auf Probe wird die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend zur Erprobung übertragen. Es erfolgt noch keine Höhergruppierung, es gibt stattdessen eine Zulage. Bestehst Du die Erprobung nicht, kann der AG Dir wieder eine E11-Tätigkeit zuweisen.

Marco82:
Alles klar, ihr habt mir sehr weitergeholfen, vielen Dank :)

Ich werde mit der Führung auf Probe ins Rennen gehen und hoffe, dass dies auch für den AG eine Möglichkeit darsteht. Angst zu versagen habe ich nicht, ich bin bereits 10 Jahre beim AG und es läuft super ;)

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