Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Spid:
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.
Marco82:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.04.2020 14:22 ---
--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 13:43 ---Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.
--- End quote ---
Also du bist jetzt schon bereit für dienen AG unterbezahlt Tätigkeiten auszuüben, die er dir nicht überträgt?
Und der AG toleriert es, dass du ohne, dass er dir die Aufgaben überträgt, du diese Aufgaben ausübst?
Und regst dich auf, dass du "Stufenlaufzeit" verlierst?
Und der AG hat damit ein Problem dir jetzt einen Zettel zu geben, auf dem steht: Hiermit übertragen wir ihnen die folgenden Tätigkeiten zum 1.10.2021?
(und mit unsichtbarer Tinte steht dann darunter: Und bis dahin machen sie den Kram trotzdem!)
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So kann man es fast sagen, wobei es etwas komplizierter ist:
Die Tätigkeiten führe ich tatsächlich erst aus, wenn die Umorganisation stattgefunden hat (Juni 2020). Aktuell und bis zu dieser Umorganisation habe ich noch jemanden "über" mir. Dies würde mit der Umorganisation wegfallen und ich würde dadurch eine Entgeltgruppe (E12) steigen.
Marco82:
--- Zitat von: Spid am 23.04.2020 14:25 ---Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.
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Sehe ich auch so, aber dann nochmal meine Frage zur Führung auf Probe, die ggf. untergegangen ist:
Laut Haufe:
Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.
Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 23.04.2020 14:25 ---Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden.
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Da sehe ich auch das Problem. Stufenlaufzeitverkürzungen sind bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich. Diese zu messen ist schwer, wenn es keine regelmäßigen Beurteilungen gibt.
Insofern wird erwartungsgemäß der Personalrat meckern, bzw. einer Verkürzung nicht zustimmen und insoweit der Arbeitgeber diese nicht ohne weiteres anbieten / durchführen können oder wollen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 14:26 ---So kann man es fast sagen, wobei es etwas komplizierter ist:
Die Tätigkeiten führe ich tatsächlich erst aus, wenn die Umorganisation stattgefunden hat (Juni 2020). Aktuell und bis zu dieser Umorganisation habe ich noch jemanden "über" mir. Dies würde mit der Umorganisation wegfallen und ich würde dadurch eine Entgeltgruppe (E12) steigen.
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Durch den Wegfall einer Person in der Organisation ändert sich aber nicht automatisch deine Tätigkeiten und Zeitanteile.
Also führt du jetzt doch noch nicht die Tätigkeiten (konkret in dem entsprechenden Zeitumfang) aus (obwohl du oben das indirekt behauptest)
Also wenn du Angst hast bei der Führung auf Probe zu versagen, dann musst du wohl in den Apfel beißen und die "Zeit" verlustig schreiben.
Alle andere Wege sind ziemlich illusorisch.
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