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Fehler im Zeitkonto des Beamten - Verjährung - Ansprüche des Dienstherrn

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--- Zitat von: Organisator am 30.04.2020 11:06 ---Jede Änderung der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit erfolgt durch das Personalteam und wird dem betroffenen Beamten schriftlich mitgeteilt. Das gilt insbesondere für die im Sachverhalt beschriebene Teilzeit sowie die Absenkung der Arbeitszeit auf 40 Stunden wegen Kind.

--- End quote ---
Das funktioniert mutmaßlich ebenso zuverlässig wie die entsprechende Anpassung im Zeiterfassungssystem.


--- Zitat von: Organisator am 30.04.2020 11:06 ---Insofern kennt jeder Beamte seine zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit.

--- End quote ---
Der TE hat nicht behauptet, seine zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit nicht zu kennen. Moniert wurde eine dienststellenseitig falsche Programmierung des Zeiterfassungssystems.

WasDennNun:
Und das er deswegen seine wöchentliche Arbeitszeit nicht abgeleistet hat.
Hätte er sie abgeleistet, hätte bis jetzt eben massive Überstunden auf dem Konto angezeigt bekommen.

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