Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von 9a in 9b
Spid:
Es ist im TV-L geregelt. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt dem AG den Kopf wieder gerade.
Jemand:
Danke! Sollte meine Personalabteilung das nicht regeln können, werde ich wohl oder übel auf eine Klage zurückgreifen müssen. :-(
Es ist einfach lächerlich....
2strong:
Oftmals muss so ein Verfahren auch gar nicht bis zum Urteil durchexerziert werden. Allein die Klageeinreichung kann genügen, damit die Rechtsposition des AG nochmal kritisch reflektiert wird.
Jemand:
--- Zitat von: 2strong am 04.05.2020 10:59 ---Oftmals muss so ein Verfahren auch gar nicht bis zum Urteil durchexerziert werden. Allein die Klageeinreichung kann genügen, damit die Rechtsposition des AG nochmal kritisch reflektiert wird.
--- End quote ---
Das ist auch ein guter Hinweis! Danke! Es ist nur echt Schade, dass man selbst immer der Leidtragende ist, wenn nicht mal die Stellen, also, die die es wissen müssten, wie das LBV den TVL ausreichend kennt.
Spid:
Die Unzulänglichkeiten zahlreicher Arbeitgeber sind eine der Existenzberechtigungen dieses Forums.
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