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Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit

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2strong:

--- Zitat von: Isie am 01.05.2020 14:49 ---Bei dem Jahreszeitraum würde ich den Schalttag auch nicht mitrechnen. Ein Jahr ist mit Ablauf des Tages zurückgelegt, der vor dem selben Datum liegt. Mit Beginn der Elternzeit wird die Stufenlaufzeit angehalten, also muss ich die an einem vollen Jahr fehlende Zeit mit dem nach der Elternzeit beginnenden Zeitraum auffüllen. Da habe ich eine Abweichung gegenüber deiner Berechnung.

--- End quote ---
Weil Du das Jahr dann gem. § 191 BGB nur mit 365 Tagen ansetzt, statt mit den in 2020 tatsächlich vorliegenden 366 Tagen? Dann ergäbe sich ein Stufenaufstieg zum 03.04.2021.

Isie:
Ich habe als Ergebnis den 04.07.2021. Ich habe aber  genauso wie du das Datum des Stufenaufstiegs um die Monate und Tage der Elternzeit  hinausgeschoben. Dir ist dabei nur ein Monat abhanden gekommen. Nun brauchen wir nur noch die Rechtsgrundlage für diese Berechnungsweise.

Isie:
Haufe: "Fällt ein Schalttag in ein volles Beschäftigungsjahr – das nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein muss –, so bleibt dieser unberücksichtigt. Der Schalttag wird jedoch gesondert gezählt, wenn er in einem kürzeren und damit tageweise zu berechnenden Beschäftigungszeitraum auftritt."

Spid:
Das Ergebnis ist doch ganz einfach und ergibt sich aus den bereits genannten Normen: §16 Abs. 3 Satz 1 TV-L, §17 Abs. 3 Satz 2 TV-L, §191 BGB. Der am 01.01.20 vorgesehene Stufenaufstieg wird durch die 185 Tage unschädliche Unterbrechung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit um eben jene 185 Tage verschoben und findet somit am 04.07.2020 statt.

2strong:

--- Zitat von: Isie am 01.05.2020 16:57 ---Dir ist dabei nur ein Monat abhanden gekommen.

--- End quote ---
Ja, natürlich, 6 Monate × 3 Tage sind - da sind wir im Juli. Sorry!

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