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Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit

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--- Zitat von: Spid am 01.05.2020 18:13 ---Wenn die Elternzeit über den Schalttag geht, sind es 186 Tage.

--- End quote ---
Ok, dann tausend Dank für Deine Geduld! Das hab ich bis dato so nie berechnet. Aber Dein Argument ("Zeitraum") ist schlüssig.

Dara:

--- Zitat von: Isie am 01.05.2020 09:14 ---
--- Zitat von: Dara am 30.04.2020 21:37 ---Hallo Miteinander,

ich habe mich hier im Forum durchgelesen und mir ist immernoch nicht klar, wie man bei der Berchnung der Stufensteigerung mit Teilmonaten umgeht.

Beispiel : Elternzeit 16.10.18 - 18.04.19
Ursprünglicher Stufensprung war zum 01.01.20.

Ist der nächste Stufensprung nun nach 01.01.20 + 17 Monaten oder nach 19 Monaten?

Wenn ihr eine Quelle dazu hättet, wäre es doppelt super- Danke!

--- End quote ---
Das Entgelt der neuen Stufe bekommst du ab dem 1. des Monats, in dem der Stufenaufstieg erfolgt (§ 17 Abs. 1 TV-L).

--- End quote ---

Bedeutet es dann, dass wenn z.B. der 04.07.20 ermittelt wurde, dass der Stufenaufstieg ab den 01.07.20 abgerechnet wird? Oder tatsächlich mit Datum 04.07.20? 

Spid:
Das Entgelt der höheren Stufe steht ab dem Ersten des Monats zu, in dem der Stufenaufstieg erfolgt. Die Stufenlaufzeit in der höheren Stufe beginnt taggenau mit dem Stufenaufstieg.

Dara:
Ich habe einen Knoten im Kopf.

Aus dem obigen Beispiel würde es heißen, man rechnet ab den 01.07. das Entgeld ab?

Wenn jemand am 15.01.20 mit Stufe 1 eingestellt wurde, würde er am 01.01.21 mit Stufe 2 abgerechnet werden?

Sollte es falsch sein, könntest bitte ein Beispiel geben? Ich habe verstanden, dass Laufzeiten taggenau berechnet werden, aber ich bin mir unsicher ab welchen Datum man tatsächlich abrechnet.

Spid:
Ja und ja.

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