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Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 06.05.2020 11:09 ---Rechtliche Probleme werden gerne als "formaljuristische" abgekanzelt, wenn sie einem nicht passen. Das ändert nicht an ihrer Existenz und ggfs. am Verstoß des AG - der ja auch durch einen Dritten, der nicht zu den sich zu gemeinschaftlichem rechtswidrigen Handeln verabredenden Personen gehört, zur Anzeige gebracht werden kann.

--- End quote ---
Falsch: wenn sie zweien nicht passen und nur unbeteiligte Dritte sie als Problem darstellen.
Und wir fahren ganz gut damit. Und wenn du es als gemeinschaftlichem rechtswidrigen Handeln ansiehst, dass ein AN nicht auf die Raumtemperatur achtet, weil er mit dem AG übereingekommen ist, dass seine dicken Socken ihm reichen, dann ist es formaljuristisch ein rechtliches Problem für den AG, dass er die geforderte Raumtemperatur nicht herstellt.
Aber das Recht steht nicht über den Menschen und deswegen ist das halt ein formaljuristisches, künstlich hochstilisiertes Problem zwischen zwei Parteien, die keine Problem haben (sprich diese Probleme existieren nur in den Köpfen einiger und sind ansonsten nicht existent) und somit werden wir genüsslich und zufrieden "illegales" betreiben, solange es einvernehmlich ist.

Spid:
Aber das Recht steht hier - wie so oft, was auch gut so ist - über dem Willen der Handelnden - weshalb juristische Probleme auch völlig unabhängig davon existieren, ob die zweien oder mehreren nicht passen. Arbeitgeber zu sein unterscheidet sich nunmal qualitativ vom Führen einer Hippiekommune.

Texter:

--- Zitat von: Spid am 06.05.2020 10:32 ---Wozu solche Verrenkungen? Zumal Arbeitsschutz ja nicht vom Einverständnis des AN, davon abzuweichen, abhängig ist. Ich habe doch rechtlich einwandfreie Möglichkeiten aufgezeigt.

--- End quote ---

Ich sehe deine Argumente durchaus. Aber gerade bei gleitender Arbeitszeit dürfte es doch nicht ohne weiteres möglich sein, dass der AG einseitig die Sollarbeitszeit reduziert und sie dafür an anderen Tage erhöht, oder?

Tatsächlich habe ich mir unsere Regelung mal angeguckt und ziehe meine Aussage von eben zurück. Keiner muss in ein kaltes Büro, da gewisse Teile der Verwaltung auch zwischen den Jahren geöffnet bleiben.

Lars73:
Kommt darauf an was in der Dienstvereinbarung zur Gleitzeit steht. Meist gibt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht zur Lage der Arbeitszeit nicht völlig auf.

Spid:
Eben. Zudem sind in den seltensten Fällen alle AN des AG von der Gleitzeitregelung erfasst.

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