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Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
Spid:
Man legt bspw. im Dienstplan die Tage als arbeitsfreie Tage fest und gleicht sie innerhalb des Ausgleichszeitraums aus. Man plant bei Schichtarbeit entsprechende Freischichten ein. Man gibt jeweils dem in Rufbereitschaft befindlichen AN an dem entsprechenden Tag keinen Urlaub.
Downhill:
--- Zitat von: Spid am 05.05.2020 10:09 ---Man legt bspw. im Dienstplan die Tage als arbeitsfreie Tage fest und gleicht sie innerhalb des Ausgleichszeitraums aus.
--- End quote ---
Könnt ihr mir hierzu bitte etwas auf die Sprünge helfen?
Szenario:
Verwaltung macht vom 28.12. - 31.12. zu. Alle müssen Urlaub nehmen. Der Rufbereitschaftler kann eigentlich keinen Urlaub nehmen, kann aber auch nicht arbeiten, weil das Gebäude zu ist.
Wie sähe in diesem Fall eine ordentliche Lösung für den Rufbereitschaftler aus?
Lars73:
Man muss eine andere Lösung für die arbeitsfreien Tage (nicht Urlaub) finden. Also z.B. vorher Aufbau von Überstunden die dann an den Tagen ausgeglichen werden. Oder ein Dienstplan wo man an den Tagen arbeitsfreie Tage einplant. Plusstunden und Gleittage (dies meist nur einvernehmlich möglich).
Spid:
Natürlich kann der Rufbereitschaftler Urlaub nehmen, dann macht aber niemand Rufbereitschaft.
Der AG legt für den Rufbereitschaftler für den 28., 29. und 30. arbeitsfreie Tage fest und gleicht diese innert des Ausgleichszeitraums vorher oder nachher aus, indem er bspw. die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert.
Texter:
Kann man ihn nicht einfach die Sollzeit arbeiten lassen und sich so die Rufbereitschaft sparen oder ist die Rufbereitschaft für Zeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit gedacht?
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