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Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
2strong:
Die Verwaltung soll ja vollständig geschlossen werden.
Texter:
Bis eben auf die Aufgaben in der Rufbereitschaft. Die können doch auch in der täglichen Sollarbeitszeit erledigt werden. Sofern davor oder danach unter Umständen noch etwas erforderlich sein könnte, ordnet man Rufbereitschaft an.
Spid:
Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
clarion:
Wenn der AG Rufbereitschaft will, der MA aber in der Berufsbereitschaft zu Hause bleiben soll, dann muss er halt Homeoffice für den entsprechenden Tag anordnen. Mensch, nach Corona sind wir doch alle was Homeoffice angeht ganz gewieft. Er kann jedenfalls nicht verlangen, dass der MA Urlaub nimmt und trotzdem auf Abruf parat steht.
Spid:
Es steht dem AG ebenso nicht frei, einseitig „Home Office“ anzuordnen. Das kann höchstens einvernehmlich vereinbart werden.
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