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Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 05.05.2020 22:07 ---Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
--- End quote ---
Heizung aus.
Heizlüfter in den Raum stellen und/oder dem AN erlauben seinen Arbeit inkl. Rufbereitschaft auch von zuhause zu erledigen.
Thema durch, würde ich sagen, dass regelt sich dann von alleine.
Und ich gehe mal davon aus, dass der MA während der Rufbereitschaft Zugang zum Gebäude erhält.
Downhill:
Vielen Dank für die rege Diskussion! :)
Ich habe schonmal einige Anregungen mitgenommen.
Ich würde, sofern eine Regelung getroffen wird und diese hier von Interesse ist, gerne berichten!
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2020 07:17 ---
--- Zitat von: Spid am 05.05.2020 22:07 ---Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
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Heizung aus.
Heizlüfter in den Raum stellen und/oder dem AN erlauben seinen Arbeit inkl. Rufbereitschaft auch von zuhause zu erledigen.
Thema durch, würde ich sagen, dass regelt sich dann von alleine.
Und ich gehe mal davon aus, dass der MA während der Rufbereitschaft Zugang zum Gebäude erhält.
--- End quote ---
Wer schaltet den Heizlüfter ein? Der betreffende AN? Wo hält der sich auf, während sich der Raum auf die erforderliche Temperatur aufheizt? In dem Raum? Wird ggfs. dazu Schutzkleidung bereitgestellt? Und was ist mit den vom AG zur Verfügung zu stellenden Sanitärräumen? Und ggfs. gibt es durch Vereinbarung oder betriebliche Übung einen Anspruch auf Nutzung von Sozialräumen während der Pausen, diese sind ebenfalls entsprechend zu temperieren.
Schmitti:
Ich kenne solche Schließungen zwischen den Tagen nur aus dem Grund, das die Verwaltungsleitungen damit darstellen wie toll sie sich um die Mitarbeiter kümmern, weil sie mal was machen was in der PW so durchaus als üblich bezeichnet werden könnte.
Aus dem Gebäudemanagement heraus weiß ich grob, was an Strom und Heizung tatsächlich pro Tag gespart werden könnte, und spätestens wenn man dann mal halbwegs Winterwetter hat und den Laden nach 2-3 Tagen wieder aufheizen muss ist da keine wirkliche Ersparnis mehr. Egal, wer wo wie welchen Heizlüfter bedient.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 06.05.2020 07:55 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2020 07:17 ---
--- Zitat von: Spid am 05.05.2020 22:07 ---Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
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Heizung aus.
Heizlüfter in den Raum stellen und/oder dem AN erlauben seinen Arbeit inkl. Rufbereitschaft auch von zuhause zu erledigen.
Thema durch, würde ich sagen, dass regelt sich dann von alleine.
Und ich gehe mal davon aus, dass der MA während der Rufbereitschaft Zugang zum Gebäude erhält.
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Wer schaltet den Heizlüfter ein? Der betreffende AN? Wo hält der sich auf, während sich der Raum auf die erforderliche Temperatur aufheizt? In dem Raum? Wird ggfs. dazu Schutzkleidung bereitgestellt? Und was ist mit den vom AG zur Verfügung zu stellenden Sanitärräumen? Und ggfs. gibt es durch Vereinbarung oder betriebliche Übung einen Anspruch auf Nutzung von Sozialräumen während der Pausen, diese sind ebenfalls entsprechend zu temperieren.
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Lächerlich. Sehe da null Probleme, Zeitschaltuhren etc. geht alles, da kannst du rum konstruieren wie du willst. Ausserdem kann der MA diese ja selber durchführen, wenn man da schon so drauf ist.
Davon ab, sollte man doch nicht auf so ein kleinkarierten Kram abstellen, sondern abwarten was der AN zu dem Angebot sagt, bei uns regeln sich dann solche Sache dann von selber. So ein gesetzlicher juristischen Pippikram, kann man ausfechten, wenn man nicht mit den Menschen kommunizieren kann.
Davon ab kann dann ja der AN, wenn es ihm zu kalt ist, nach hause fahren.
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