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Melderecht Nebenwohnung ?

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yamato:
Hallo,

 aus aktuellen Anlass habe ich mal eine Frage.
Welchen Vorteil hat man von der Anmeldung einer Nebenwohnung ?
Und wann ist man Verpflichtet eine solche anzumelden ?

Beispiel Hauptwohnung in Berlin, Ferienwohnung mit ausschließlicher Eigennutzung (keine Vermietung) in MV.
Zweitwohnungssteuer wird bezahlt. Die Eigennutzung erfolgt maximal für 2 1/2 Monate im Jahr

WasDennNun:
Es ist ja eher die Frage welche Nachteile man hat:
Schon mal ins Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Mehrere Wohnungen geschaut?

D-x:
Eben, du kommst damit der Meldepflicht nach.
Vorteile mag es hier und da (eher abseits der öffentlichen Verwaltung) geben, wenn man einen Wohnsitz vor Ort nachweisen kann, auch wenn es nur ein Nebenwohnsitz ist.

Üblicherweise erfährt die für die Zweitwohnsitzsteuer zuständige Stelle doch auch durch die Anmeldung davon, oder hast Du das einfach so irgendwo gemeldet?

WasDennNun:
Und bei Corona hätte man jetzt die Möglichkeit gehabt sich auf die Insel zu verkrümmeln,....

D-x:
Ich glaube, nicht. Zumindest in der jüngeren Vergangenheit. S-H hat ja öffentlichkeitswirksam die "reichen Hamburger mit Nebenwohnung auf Sylt" abgewiesen bzw. gar nicht erst ins Land gelassen, und auch M-V hat Einreisende mit fremden Kennzeichen kontrolliert und diejenigen ausgewiesen, die nicht im Land wohnhaft (laut Personalausweis und somit Erstwohnsitz) waren, zum Beispiel auch in Warnemünde. Ich denke mal auf den Ostseeinseln wird es ähnlich gewesen sein.

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