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Melderecht Nebenwohnung ?

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WasDennNun:
ja, aber jetzt hat man durchaus auf einigen Inseln die Möglichkeit schon wieder bekommen.
Nicht als Touri, aber als Nebenwohnsitzler

yamato:

--- Zitat von: D-x am 07.05.2020 12:54 ---Eben, du kommst damit der Meldepflicht nach.

Üblicherweise erfährt die für die Zweitwohnsitzsteuer zuständige Stelle doch auch durch die Anmeldung davon, oder hast Du das einfach so irgendwo gemeldet?

--- End quote ---

Das ist eben die Frage, besteht in meinem Beispiel eine Meldepflicht.

Die Zweitwohnungseigenschaft in steuerlicher Hinsicht habe ich einfach schriftlich dem zuständigen Amt mitgeteilt und das hat daraufhin den Steuerbescheid geschickt.

yamato:
Hier dazu ein Auszug aus der Seite amt24.sachsen.de

"Eine Pflicht zur Anmeldung der Zweitwohnung besteht erst dann, wenn Sie diese für länger als sechs Monate beziehen und Sie die Wohnung zumindest gelegentlich zum Schlafen und Wohnen nutzen."

Sofern dies den Tatsachen entspricht bestünde zumindest keine Verpflichtung zur Anmeldung in meinem Beispiel

WasDennNun:
Ich glaube das siehst du Falsch.
Auch wenn Sachsen ja nicht zuständig wäre, würde die obige Aussage ja genau das sagen, du hast die Wohnung schon länger als 6 Monate (bezogen, sprich Möbel drin) und du benutzt sie regelmäßig zum Schlafen (2 -3 Monate im Jahr ist schon ne Menge!), also musst du sie auch anmelden.
Du müsstest sie nicht melden, wenn du sie nur 5 Monate mietest.


yamato:
Verstehe, beziehen ist halt etwas mißverständlich, weil es für die meisten wohl bedeutet eine Wohnung tatsächlich zu beziehen im Sinne von dorthin umziehen und nicht nur anmieten bzw. kaufen.

Danke

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