Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beurteilung
FBFlo:
Hallo,
mal eine Frage, wenn man nach einem Jahr, eine Periodischebeurteilung bekommen sollte (nach einem Dienstherren Wechsel), weil es so in den jeweiligen Verordnungen steht, und diese nicht bekommen sollte, sondern diese erst ein 3/4 Jahr später Erstellt wird und bis zur Bekanntgabe insgesamt 1 1/2 Jahre vergehen also man in dem Sinne statt ein Jahr und ein paar Monate, zwei Jahre und ein paar Monate auf die Beurteilung wartet, welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Beamte (andere Beamte haben nach einem Jahr die Beurteilung erhalten).
Gruß
P. M.
2strong:
Steht dazu etwas in der Beurteilungsrichtlinie?
Feidl:
Rechtliche Möglichkeit für was denn?
Der Beamte hat die Beurteilung letztendlich doch bekommen.
Er hätte Möglichkeiten gehabt, wenn er nach 1 Jahr die Beurteilung wollte, hätte zu dem Zeitpunkt auf die Beurteilung bestehen können und im Zweifelsfall klagen, aber wenn er das nicht gemacht hat und 1 Jahr länger gewartet hat und dann die Beurteilung bekam, dann hat er nun keine Möglichkeit mehr. Warum auch? Ist ein Schaden entstanden?
FBFlo:
Hallo,
Danke für die Antworten, nun wenn man ein Jahr später die Beurteilung bekommt, kann man auch nur ein Jahr später befördert werden.
Gruß
P. M.
2strong:
Eine Beurteilung ist nicht zwingende Beförderungsvoraussetzung. Deshalb meine Frage nach der Dienstvereinbarung.
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