Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beurteilung
FBFlo:
Hallo,
Jetzt noch eine Frage zu der Thematik.
Am 01.06.19 beim neuen Dienstherren angefangen, nach einem Jahr soll eine Beurteilung erstellt werden.
Also am 31.05.2020 letzter Tag am 01.06.2020 muss die Beurteilung da sein, aber:
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet eine rasche Abwicklung des Beurteilungsverfahrens. Die Beurteilungen sollten deshalb spätestens sechs Monate nach dem Beurteilungsstichtag erstellt sein. Der einheitliche Verwendungsbeginn der periodischen Beurteilungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 1 LlbG) wird jeweils vom Staatsministerium mitgeteilt.
Wenn der Dienstherr jetzt die 6 Monate ausschöpft also dann 30.11.2020 und die Beurteilung muss spätestens am 01.12.2020 erstellt sein bzw. Das Verfahren muss abgeschlossen sein, was ist Sinn und Zweck dieser Vorschrift, und was wenn der Dienstherr die vollen 6 Monate ausschöpft und der Beamte ist dann über den 01.12.2020 im Urlaub oder Krank, birgt das nicht einige Gefahren für den Dienstherren?
Oder was tun wenn die 6 Monate voll ausgeschöpft werden sollen?
Gruß
Flo
2strong:
Dann verschiebt es sich eben. Das bleibt ohne praktische Konsequenz und kommt auch nicht nur selten vor.
FBFlo:
Ok, Danke für die Antwort
Gruß
FBFlo:
Jetzt habe ich doch noch eine Frage,
habe mich mal bei Kollegen und Kolleginnen umgehört, bei denen wurden in Bezug auf die 6 Monate-Regelung innerhalb von maximal 2 Monaten die Beurteilung erstellt, da wahrscheinlich der Zeitraum bei mir von 6 Monaten ausgenutzt wird, möchte ich jetzt doch mal fragen, wie ich mich verhalten soll, gegenüber meinen Dienstherren.
Viele Grüße
2strong:
Dass Beurteilungen erst verspätet (aber natürlich dennoch rückdatiert auf den Stichtag) erstellt werden, liegt häufig schlicht und ergreifend daran, dass der Beurteiler keine Zeit findet, den für die Beirteilung erforderlichen Fliestext anzufassen. Vielleicht besteht eine Möglichkeit darin, die Personalverwaltung zu bitten, bei dem Beurteiler nachzuhaken und die Dringlichleit des Vorgangs zu unterstreichen.
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