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Beihilfe Ehefrau / Bundesbeamter / 18.000€ Grenze
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: Organisator am 12.05.2020 12:10 ---Dann habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Ich meinte:
1. PKV weiterlaufen lassen
2. Antrag bei der Beihilfe stellen
3. Wenn der Antrag nicht rechtzeitig entschieden wird, PKV bei Bedarf auf 100%-Versicherung erhöhen mit dem Hinweis, dass der Beihilfeanspruch noch geprüft wird und man im positiven Fall gerne die Hälfte vom Beitrag zurück haben möchte.
--- End quote ---
Danke, jetzt habe ich den Gedankengang verstanden. Das ist so machbar, aber kaum notwendig. Der Antrag auf rückwirkende Höhergruppierung sollte (damit es keine Komplikationen gibt) innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt werden. Also reichlich Zeit für Arztbesuch, Rechnungsstellung, Antragstellung und Antragsbearbeitung.
Aber eigentlich sollte bbdhs ja nach einem Blick in den Steuerbescheid wissen, wie die Entscheidung aussehen wird.
bbdhs:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 12.05.2020 12:36 ---Aber eigentlich sollte bbdhs ja nach einem Blick in den Steuerbescheid wissen, wie die Entscheidung aussehen wird.
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Ja, wie oben schon geschrieben: 2018 <10.000€, also alles ok. Aber im Beihilfeantrag, bzw. der Anlage Ehegattin, wird auch gefragt: "Werden die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr diesen Betrag vorraussichtlich übersteigen?"
Wenn das keine Rolle spielt, wieso wird es abgefragt?
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: bbdhs am 12.05.2020 13:32 ---Wenn das keine Rolle spielt, wieso wird es abgefragt?
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Im Vordruck wurden die Worte "Falls Sie <ja> angekreuzt haben:" vergessen.
Den Grund kenne ich nicht wirklich, aber schauen Sie sich den Vordruck doch mal genauer an. Unmittelbar davor steht z. B. "(§2 Abs. 3 EstG)" und "Nach §4 Abs. 1BBhV", richtig muss das "(§ 2 Abs. 3 EStG)" und "Nach § 4 Abs. 1 BBhV" heißen, also mit drei zusätzlichen Leerstellen und einem groß anstatt klein geschriebenen "S". Und der Hinweis auf § 2 Abs. 5a EStG fehlt völlig. Im Antrag wird übrigens erwartet, dass man den Ort der Antragstellung einträgt, ohne dass das für die Bearbeitung von Bedeutung wäre und deshalb gespeichert werden dürfte.
Ich sage es mal so, wie ich es empfinde: Der Vordruck ist ein Werk zum Fremdschämen.
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