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Beihilfe Ehefrau / Bundesbeamter / 18.000€ Grenze

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Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: bbdhs am 12.05.2020 10:46 ---@Asperatus: bzgl. der Jahre schrieb ich ja, dass sie 2018 unter 10.000€ lag, also unterhalb der Grenze. Aber wenn ich es richtig verstehe, gilt dies nur unter Vorbehalt und kann rückwirkend (sobald überschritten) für das aktuelle Jahr zurückgenommen werden... Aber auf so ein hin und Her habe ich auch nicht wirklich Lust. Möchte nicht für die 1,5 Monate stundenlang irgendwelche Anträge ausfüllen und Nachweise hin- und hersenden.

--- End quote ---
Nein, sie verstehen das falsch. Dass das Einkommen des Vorvorjahres herangezogen wird, ist der Regelfall. Das niedrigere Einkommen des laufenden Jahres wird nur in Ausnahmefällen - und dann unter Vorbehalt - berücksichtigt.

Die Behandlung Ihrer Ehefrau als berücksichtigungsfähige Person sollte problemlos möglich sein, es sei denn sie hätte 2018 über bisher nicht erwähnte zusätzliche Einnahmen aus anderen Einkunftsarten verfügt oder über hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen, von denen das Anlageinstitut die Pauschalsteuer einbehalten hat. Die Übersendung einer Kopie des Einkommensteuerbescheides 2018 sollte genügen, das beansprucht die Beihilfeberechtigten erfahrungsgemäß nicht "stundenlang".

Dass die Beihilfestelle keine schriftlichen Anfragen beantwortet, kann ich bestätigen. Hat sie am 13. März       angekündigt und bisher nicht widerrufen.

Organisator:
Also die pragmatischste Lösung wäre wohl weiter für 1,5 Monate in der PKV zu bleiben und parallel bei der Beihilfestelle die Behilfeberechtigung prüfen zu lassen. Schlimmstenfalls zahlst du 1,5 Monate PKV-Beitrag, idealerweise würde der durch die positive Entscheidung der Beihilfestelle (ggf. nachträglich) reduziert werden.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Organisator am 12.05.2020 11:20 ---Also die pragmatischste Lösung wäre wohl weiter für 1,5 Monate in der PKV zu bleiben und parallel bei der Beihilfestelle die Behilfeberechtigung prüfen zu lassen. Schlimmstenfalls zahlst du 1,5 Monate PKV-Beitrag, idealerweise würde der durch die positive Entscheidung der Beihilfestelle (ggf. nachträglich) reduziert werden.

--- End quote ---
Das verstehe ich nicht. Was wollen Sie denn prüfen lassen? Die Frage im Antrag lautet "Übersteigt der Gesamtbetrag der Einkünfte Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin (§2 Abs. 3 EstG) im vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung der Aufwendungen den Betrag von 17.000,- €?" Das sollte sich (spätestens) nach einem Blick auf den Steuerbescheid beantworten lassen. Dafür braucht man doch keine Behörde! (§ 2 Abs. 5a EStG wird im Beihilfeantrag gar nicht abgefragt.)

bbdhs:
im Antrag steht:
"Übersteigt der Gesamtbetrag der Einkünfte Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin (§2 Abs. 3 EstG) im vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung der Aufwendungen den Betrag von 17.000,- €? Nach §4 Abs. 1BBhV ist der Gesamtbetrag der Einkünfte durch Vorlage einer Ablichtung des Steuerbescheides nachzuweisen."

Und danach dann direkt:
"Werden die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr diesen Betrag vorraussichtlich übersteigen?"

Organisator:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 12.05.2020 11:56 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.05.2020 11:20 ---Also die pragmatischste Lösung wäre wohl weiter für 1,5 Monate in der PKV zu bleiben und parallel bei der Beihilfestelle die Behilfeberechtigung prüfen zu lassen. Schlimmstenfalls zahlst du 1,5 Monate PKV-Beitrag, idealerweise würde der durch die positive Entscheidung der Beihilfestelle (ggf. nachträglich) reduziert werden.

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Das verstehe ich nicht. Was wollen Sie denn prüfen lassen? Die Frage im Antrag lautet "Übersteigt der Gesamtbetrag der Einkünfte Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin (§2 Abs. 3 EstG) im vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung der Aufwendungen den Betrag von 17.000,- €?" Das sollte sich (spätestens) nach einem Blick auf den Steuerbescheid beantworten lassen. Dafür braucht man doch keine Behörde! (§ 2 Abs. 5a EStG wird im Beihilfeantrag gar nicht abgefragt.)

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Dann habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Ich meinte:
1. PKV weiterlaufen lassen
2. Antrag bei der Beihilfe stellen
3. Wenn der Antrag nicht rechtzeitig entschieden wird, PKV bei Bedarf auf 100%-Versicherung erhöhen mit dem Hinweis, dass der Beihilfeanspruch noch geprüft wird und man im positiven Fall gerne die Hälfte vom Beitrag zurück haben möchte.

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