Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeitkonto
Spid:
--- Zitat von: mumble am 14.05.2020 08:28 ---Danke schon mal für die Antworten.
Lese ich das richtig heraus, dass die Einführung einer Kappungsgrenze möglich ist aber nur für die Arbeitsstunden die in Gleitzeit erbracht wurden?
Angeordnete Überstunden können nicht gekappt werden?
In unsere Arbeitszeitkonten fließen auch die Zuschläge nach § 8 Abs. 1 sowie in Zeit umgewandelte Entgelte der Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 mit rein. Dürfen die gekappt werden?
Bei uns ist das Zeiterfassungsprogramm eigentlich auch das Arbeitszeitkonto. Die Zuschläge werden automatisch zu den Arbeitsstunden berechnet und verbucht. Somit ist eine Trennung bei einer Kappung eigentlich nicht möglich.
--- End quote ---
Eine Kappung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der AN keine hinreichenden Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich seiner Arbeitszeit hat. Das wird jedenfalls bei denjenigen der Fall sein, die feste Arbeitszeiten haben. Auch bei angeordneten Arbeitsstunden, mit denen eine Kappungsgrenze überschritten wird, können aus Gründen der Billigkeit nicht einfach verfallen. Zudem tritt, sofern die Grenze des Habens auf dem Arbeitszeitkonto erreicht ist und keine Rechtsfolge dafür vereinbart worden ist, die Rechtsfolge ein, die geleistete und angenommene Arbeitsstunden nunmal haben: ein Vergütungsanspruch.
wedo:
--- Zitat von: Spid am 14.05.2020 10:21 ---Nein, bei einem Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD ist §8 Abs. 2 TVÖD dahingehend unerheblich, da gerade Zeiten nach §8 Abs. 2 TVÖD, die nicht durch Freizeit ausgeglichen wurden, auf ebendieses gebucht werden können.
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Das sehe ich genauso wie du wenn es sich um ein Arbeitszeitkonto handelt!
Es ist aber die Grundsätzliche Frage ob es sich um ein Gleitzeitkonto oder um ein Arbeitszeitkonto handelt.
im TVÖD wird immer auch auf das Gleitzeitkonto genannt. Für diese gelten die Regeln des $10 TVÖD aber nicht.
Spid:
Aus dem Startbeitrag:
--- Zitat von: mumble am 13.05.2020 14:51 ---Hallo zusammen,
wir haben eine Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD.
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Lars73:
Ich frage mich immer noch weshalb ein Personalrat sich dafür einsetzen will, dass Arbeitsstunden von Beschäftigten Entschädigungslos gestrichen werden sollen.
Wenn könnte man sich dafür einsetzen Regelungen zum Abbau der Plusstunden zu treffen. Bei uns müssen z.B. ab bestimmten Plusstunden Abbaupläne zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten abgestimmt werden.
mumble:
--- Zitat von: Lars73 am 14.05.2020 12:28 ---Ich frage mich immer noch weshalb ein Personalrat sich dafür einsetzen will, dass Arbeitsstunden von Beschäftigten Entschädigungslos gestrichen werden sollen.
Wenn könnte man sich dafür einsetzen Regelungen zum Abbau der Plusstunden zu treffen. Bei uns müssen z.B. ab bestimmten Plusstunden Abbaupläne zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten abgestimmt werden.
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Ganz einfach weil es so nicht funktioniert. In Bayern sagen wir Freundalwirtschaft dazu. Manche Vorgesetzten zwingen fast ihre Beschäftigten Stunden abzubauen und andere haben Narrenfreiheit. Bei der mit 700 Stunden auf dem Konto war es so, dass der Geschäftsleitende Beamte zuerst ihr mitteilte sie soll abbauen und dann den Bürgermeister einschaltete. Bgm. hatte ein Gespräch mit ihr mit dem Ergebnis, dass sie ja so fleißig ist und ihre Überstunden bleiben sollen. Im Zuge der Gleichbehandlung bin ich mittlerweile der Meinung, dass wir eine Regelung brauchen.
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