Hallo,
ich habe heute bzw. heute eine Absage mit der Begründung erhalten, dass es sich um ein gestuftes Auswahlverfahren gehandelt hat und man sich iRd für eine interne Bewerberin entschieden hat.
Nun bin ich mir aber sehr sicher, dass bei einem gestuften Auswahlverfahren dennoch auch externe Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden müssen.
Leider finde ich überhaupt nichts dazu im www.
Aus meinen Aufzeichnungen aus meiner Zeit zum Vfw geht nur hervor, dass es diesbzgl. ein Urteil vom achten Senat gibt, aus dem tatsächlich hervorgeht, dass auf jeden Fall auch externe Bewerber eingeladen werden müssen. Nur leider hatte ich mir das AZ nicht notiert. :-/
Wäre klasse, wenn ihr mir da bitte behilflich sein würdet.
Dankeschön vorab.
Viele Grüße