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Begonnen von Mara, 17.05.2020 15:17

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Mara

Hallo,

ich habe heute bzw. heute eine Absage mit der Begründung erhalten, dass es sich um ein gestuftes Auswahlverfahren gehandelt hat und man sich iRd für eine interne Bewerberin entschieden hat.

Nun bin ich mir aber sehr sicher, dass bei einem gestuften Auswahlverfahren dennoch auch externe Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden müssen.

Leider finde ich überhaupt nichts dazu im www.

Aus meinen Aufzeichnungen aus meiner Zeit zum Vfw geht nur hervor, dass es diesbzgl. ein Urteil vom achten Senat gibt, aus dem tatsächlich hervorgeht, dass auf jeden Fall auch externe Bewerber eingeladen werden müssen. Nur leider hatte ich mir das AZ nicht notiert. :-/

Wäre klasse, wenn ihr mir da bitte behilflich sein würdet.

Dankeschön vorab.

Viele Grüße

Lars73

Geht es um Einladung Schwerbehinderung oder allgemein?

Mara

Tut mir Leid. Es geht um Schwerbehinderte. Ich habe meine 60 % im Anschreiben erwähnt.

Mara

Habs gefunden

BAG 16.2.12

8 AZR 697/10 Rn 62

Lars73

Allerdings kommt es für Entschädigungsansprüche sehr auf die Details der Ausgestaltung an. wenn man es als Arbeitgeber klug macht und gut argumentiert kann man den aus der nicht Einladung ergebenen Verdacht der Diskriminierung entkräften. Wobei da die Gerichte noch keine klare Linie erkennen lassen.

Mara

Das BAG wird dieses Jahr ja wohl noch abschließend darüber entscheiden, ob bei einem sog. gestuften Auswahlverfahren externe nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber immer einzuladen sind.