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Verteilung der Wochenarbeitszeit

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WasDennNun:

--- Zitat von: Philipp am 19.05.2020 15:40 ---Negativer Zeitausgleich.

Wenn ich einen Tag frei nehme über Zeitausgleich, wird für den Tag genau der Stundensatz angerechnet. Hier erfolgt eine Umrechnung Tag zu Stunden. Nehme ich mir also einen Montag frei um das Wochenende zu verlängern komme ich bei Zeitausgleich der "Überstunden" deutlich günstiger weg, als wenn ich dafür den Freitag nehme.

Nehme ich einen Urlaubstag vom Jahresurlaub erfolgt keine Umrechnung.

In beiden Fällen ist es aber ein Tag Urlaub.

--- End quote ---
Einen Tag nicht arbeiten wegen Urlaub oder wegen Zeitausgleich sind zwei unterschiedliche Dinge.
Mich beschleicht das Gefühl du nennst Zeitausgleichstage Urlaub.
Am Urlaubstag kann bzw. darf man nicht arbeiten. Wer an seinen Urlaubstag arbeitet, hat entweder an diesem Tag keinen Urlaub, der AG storniert ihn und man arbeitet. Oder man arbeitet an seinem Urlaubstag und bekommt an diesem Tag keien Stunden angerechnet (also arbeitet für lau).

Alle anderen Regelungen sind nicht gesetzeskonform. Aber natürlich kann dir dein AG beliebe Stunden an nicht Urlaubstagen gut schreiben.

bzgl. ungleiche Verteilung der Wochenstunden:
Wenn der AG das so macht, dann nimmt man sich natürlich idR keinen Urlaub an den Tagen mit der niedrigen Stundenzahl, sondern nimmt dort ZA.

Alien1973:
Genau so ist es bei uns...  8)

Wir haben folgende Verteilung:

8:10 Std. für Mo-Mi, 9 Std. am Do und 5:30 Std. am Fr.

Wenn man also eine Woche Urlaub nimmt, ist so ziemlich immer am Freitag ein Gleittag und man setzt Stunden aus seinem Stundenkonto ein. Bei zwei Wochen Urlaub am Stück geht das nicht, eine Urlaubsunterbrechung durch Gleittage ist nicht erlaubt.

Eine Ungleichbehandlung sehe ich darin nicht. Wenn man sich mit den Kollegen abspricht sollte das mit den Brückentagen oder verlängerten Wochenenden doch kein Problem sein.

BAT:
Bei uns ist die Verknüpfung von Erholungsurlaub und Zeitausgleich grundsätzlich nicht statthaft.

Alien1973:
Wir dürfen den ersten und letzten Tag jeweils als Gleittag nehmen, wenn gewünscht. Eine Unterbrechung des Erholungsurlaubes mittels Freizeitausgleich ist nicht gestattet. Finde diese Regelung ganz Ok...  8)

Organisator:

--- Zitat von: Alien1973 am 20.05.2020 09:52 ---Wir dürfen den ersten und letzten Tag jeweils als Gleittag nehmen, wenn gewünscht. Eine Unterbrechung des Erholungsurlaubes mittels Freizeitausgleich ist nicht gestattet. Finde diese Regelung ganz Ok...  8)

--- End quote ---

Welchen Sinn hat denn eine solche Regelung?

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