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Verteilung der Wochenarbeitszeit

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Spid:
Protokollerklärung zu §26 Absatz 1 Satz 5 TVÖD

Organisator:
Danke. Dann müsste man mal erforschen, ob aus Sicht der Verfasser der Protokollerklärung eine Unterbrechung des Urlaubs durch einen freien (Zeitausgleichs-) Tag der Regelungsgehalt beinträchtigt wäre.

Die Einschränkung "soll grundsätzlich" in der Protokollerklärung könnte man entsprechend meiner Aussage interpretieren.

drwatson:
Wenn ich von Montag bis Donnerstag jeweils 8,5 Stunden arbeite und ich am Freitag Urlaub nehme, hab ich bei einer 39 Stunden Woche am folgenden Montag ein Zeitguthaben von 2,8 Stunden.

drwatson:
Ist halt eine schwachsinnige Dienstvereinbarung.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 20.05.2020 12:09 ---Danke. Dann müsste man mal erforschen, ob aus Sicht der Verfasser der Protokollerklärung eine Unterbrechung des Urlaubs durch einen freien (Zeitausgleichs-) Tag der Regelungsgehalt beinträchtigt wäre.

Die Einschränkung "soll grundsätzlich" in der Protokollerklärung könnte man entsprechend meiner Aussage interpretieren.

--- End quote ---

Die Sicht des Verfassers ist unbeachtlich. Maßgeblich ist das Zusammenwirken der Normen. Es handelt sich um die Umsetzung von §7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG. Ist bereits ein zusammenhängender zweiwöchiger Urlaub gewährt worden, ist hinsichtlich des restlichen Urlaubs auch eine öftere Teilung auf Wunsch des AN möglich.

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