Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?

<< < (6/12) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: Ramirez am 22.05.2020 13:36 ---Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.

--- End quote ---
Da lebst du in einer anderen Welt.
Bei uns sind die Dipl. Informatiker etc. alle E13. Auch frisch nach dem Studium.
Und ich arbeite nicht (mehr) an einer Uni.
Und die einzige Führungsverantwortungen die die E13er bei uns haben , sind die Führung der eigenen Arbeit.
Und an der Uni halt die der Studiss.

inter omnes:

--- Zitat von: Max am 22.05.2020 22:36 ---
Bei uns gibt es keine E13 in Führungsverantwortung. Auch E14 ist noch Sachbearbeiterebene.


--- End quote ---

Welche Aufgaben haben denn die E14-Sachbearbeiter? Vielleicht magst du dich ja zum jeweiligen Bereich etwas genauer einlassen (Art der Behörde, Tätigkeitsbereich etc.).

Max:
Verwalten und Bearbeiten von "Anträgen der Kundschaft" entsprechend der Zuteilung durch Führungskraft. Begünstigende Bescheide erstellen bzw. Zuarbeit zu Bescheiden. Zuarbeit für Führungspersonal oder andere Behörden.

Spid:
Und das ist eine auszuübende Tätigkeit, die eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums bedarf?

Max:
In der Regel Promotion.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version