Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Spid:
Wissen und Können.
RsQ:
--- Zitat von: Pietclock am 24.05.2020 21:26 ---Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?
--- End quote ---
Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...
WasDennNun:
--- Zitat von: RsQ am 25.05.2020 09:24 ---
--- Zitat von: Pietclock am 24.05.2020 21:26 ---Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?
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Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...
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Viele meine Tätigkeiten sind mitnichten welche, die eine wiss. Hochschulabschluss benötigen.
Trotzdem sind meine Arbeitsvorgänge alle welche, die ein wiss. Hochschulstudium benötigen.
Bei uns erkennbar an den kurzfristige gedachten Unfug, den die FIler und BScler so verzapfen.
Spid:
--- Zitat von: RsQ am 25.05.2020 09:24 ---
--- Zitat von: Pietclock am 24.05.2020 21:26 ---Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?
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Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...
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Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
RsQ:
--- Zitat von: Spid am 25.05.2020 09:46 ---Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
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Ja, schon klar. Aber wenn man (vorher) nicht einen Hochschulabschluss zum Einstellungskriterium machen würde, bräuchte man (hinterher) nicht zwingend Leute in einer EG bezahlen, deren Vergütungsmerkmal/-erfordernis ein Hochschulabschluss ist.
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