Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
Viper76:
Liebe Forengemeinde,
folgendes Stellenangebot habe ich gefunden und frage mich, ob die Eingruppierung gem. den untenstehenden Angaben nach E11/A12 für euch korrekt erscheint oder ob noch weitere Informationen benötigt würden.
Es handelt sich offenbar um eine kreisangehörige Stadt mit ca. 37.000 Einwohner in NRW.
Teamleiter*in (m/w/d) für das Zentrale Gebäudemanagement
AUFGABEN
•organisatorische und fachliche Leitung des Teams des Zentralen Gebäudemanagements mit aktuell 30 Mitarbeiter*innen
•Entwicklung, Aufstellung und Kontrolle der Umsetzung der Projektplanung für die Unterhaltung, Instandsetzung an/von städtischen Gebäuden
•Entwicklung, Aufstellung und Kontrolle der Umsetzung der Projektplanung für Neu- und Umbau an/von städtischen Gebäuden
•Entwicklung und Planung der Finanzbudgets innerhalb des Teams sowie die Überwachung deren Bewirtschaftung
•Berichtswesen für den Verwaltungsvorstand
•Portfoliomanagement für die städtischen Immobilien
•Vorbereitung und vollständige Abwicklung von Immobilienverkäufen sowie Immobilienankäufen
WAS WIR ERWARTEN?
•abgeschlossene Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) oder
•den erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungslehrgang II bzw. Angestelltenlehrgang II)
•Leitungs- und Führungskompetenz
•Verantwortungsbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft
•Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie Teamorientierung
•gute EDV-Kenntnisse
•Eigeninitiative sowie eine dienstleistungsorientierte Denk- und Arbeitsweise
•Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
•Bereitschaft sich in technische Fragestellungen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einzuarbeiten
Wäre schön, wenn vielleicht der Ein oder Andere seine fachkundige Meinung zur Eingruppierung oder zum Thema abgeben würde.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Viper
Spid:
Es liegt ein einheitlicher Arbeitsvorgang vor. guFK+sL liegen wohl vor, eine Heraushebung in der Verantwortung dahingehend, als daß entsprechende Führungsverantwortung vorliegt. Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den wesentlichen wirtschaftlichen Belangen des AG, die betroffen sind, ich tue mir aber schwer, eine besondere Schwierigkeit zu erkennen. Die könnte sich durch einen in besonderer Weise diversifizierten Gebäudeportfolio ergeben. Weitere Heraushebungen sind nicht zu erkennen, also entweder E9c oder E11.
Viper76:
Vielen Dank schon mal an Spid.
Bei den 30 zu leitenden Mitarbeiter*innen sind u.a. auch 6 Architekten und Ingenieure zu berücksichtigen, die ebenfalls nach E 11 vergütet werden, falls das relevant sein sollte.
Die in der Stellenbeschreibung angegebenen Umbauprojekte u.a. denkmalgeschützter Gebäude können im Einzelfall schon mal bis zu 50 Mio. € auf eine Projektzeit von ca. 7 Jahren gesehen, betragen. Könnte sich hieraus ggfls. eine besondere Schwierigkeit oder aber eine relevante Verantwortung ergeben?
Gruß
Viper
Spid:
Verantwortung brauchen wir keine mehr, nur Schwierigkeit. Bloß weil etwas kostspielig ist, führt das ja nicht zu einer gesteigerten Schwierigkeit.
Organisator:
Aus meiner Sicht benötigt die Projektumsetzung von Unterhaltung, Instandsetzung, Neubau, Umbau, Kauf und Verkauf von Gebäuden Fachkenntnisse, die nicht im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung (wie hier im Verwaltungslehrgangs II) vermittelt werden. Insoweit würde ich auch die besondere Schwierigkeit sehen.
E 11 geht da in Ordnung.
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