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Leiter/in zentrales Gebäudemanagement

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Viper76:
@ Spid: Brauche ich nicht für die EG 12 die aus EG verbundene Verantwortung?

Und wie könnte man evtl. eine besondere Schwierigkeit aus dem Zusammenhang mit einem zu betreuenden Gebäudeportfolio oder zu betreuendem Personal heraus bemessen?





Gruß
Viper

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 20.05.2020 16:20 ---Aus meiner Sicht benötigt die Projektumsetzung von Unterhaltung, Instandsetzung, Neubau, Umbau, Kauf und Verkauf von Gebäuden Fachkenntnisse, die nicht im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung (wie hier im Verwaltungslehrgangs II) vermittelt werden. Insoweit würde ich auch die besondere Schwierigkeit sehen.

E 11 geht da in Ordnung.

--- End quote ---

Was Du anführst, führt doch überhaupt erst zur Notwendigkeit guFk+sL. Maßstab dafür sind ja nicht eine Berufsausbildung und eine Schmalspurfortbildung, das ist ja lediglich das, was der AG fordert. Vielmehr benötigt man lediglich solche Fachkenntnisse, die durch ein entsprechendes Hochschulstudium vermittelt werden.

Spid:

--- Zitat von: Viper76 am 20.05.2020 16:22 ---@ Spid: Brauche ich nicht für die EG 12 die aus EG verbundene Verantwortung?
--- End quote ---

Eines nach dem anderen, wir knapsen derzeit noch an der E11.


--- Zitat ---Und wie könnte man evtl. eine besondere Schwierigkeit aus dem Zusammenhang mit einem zu betreuenden Gebäudeportfolio oder zu betreuendem Personal heraus bemessen?
--- End quote ---

Durch einen diversifizierten Gebäudeportfolio. Bürogebäude, Schulen, Wohngebäude, Kraftwerk- und Industrieanlagen, Stallungen... haben unterschiedliche Anforderungen bei den geschilderten Tätigkeiten.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 20.05.2020 16:32 ---Was Du anführst, führt doch überhaupt erst zur Notwendigkeit guFk+sL. Maßstab dafür sind ja nicht eine Berufsausbildung und eine Schmalspurfortbildung, das ist ja lediglich das, was der AG fordert. Vielmehr benötigt man lediglich solche Fachkenntnisse, die durch ein entsprechendes Hochschulstudium vermittelt werden.

--- End quote ---

Du stellst also auf ein Hochschulstudium im Bereich Immobilienmanagement (oder in der Art) ab, das aus deiner Sicht die guFk im genannten Bereich beinhaltet?

Dann wäre ja die vom AG geforderte Bildungsvoraussetzung unschlau gewählt, da ja eine Verwaltungsausbildung diese Kenntnisse eben nicht beinhaltet.

Spid:
Die vom AG geforderte Bildungsvoraussetzung ist für die Eingruppierung jedenfalls unbeachtlich.

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