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Leiter/in zentrales Gebäudemanagement

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Organisator:

--- Zitat von: Spid am 20.05.2020 17:07 ---Die vom AG geforderte Bildungsvoraussetzung ist für die Eingruppierung jedenfalls unbeachtlich.

--- End quote ---

Ja, das habe ich soweit verstanden. Sehe ich es richtig, dass für die Bewertung ob das Tarifmerkmal "besondere Schwierigkeit" gegeben ist, auf ein passendes Studium abgestellt werden muss (hier z.B. irgendwas mit Immobilien?).

Alternativ könnte auch ein Bachelor in Verwaltungswissenschaften ein tariflich gefordertes Hochschulstudium darstellen, wofür die eingangs genannte Tätigkeit als Teamleiter eine "entsprechende Tätigkeit" wäre. In diesem Fall würden die geforderten Fachkenntnisse im Bereich Immobilienmanagement über die im Studium vermittelten Inhalte hinausgehen.

Spid:
Maßgeblich ist, ob die notwendigen Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium oder mehrere Hochschulstudien - wären dann ja immer noch guFk - vermittelt werden. Für das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit muß die auszuübende Tätigkeit einen außergewöhnlich hohen Stand an Fachwissen erfordern, das der TB zudem noch in besonders innovativer oder vielfältiger Art und Weise anwenden muß. Dabei stellt das Wort "besonders" bei der Aufgabenwahrnehmung extrem hohe qualitative Anforderungen und einen sehr hohen Abstraktionsgrad.

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