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Höhergruppierung Anhang E zu Anhang A - Pflegepädagogik

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pascal:
@minikahn
Wenn es um Stelle geht, bei dem es überwiegend um theoretischen Unterricht geht und du auf Master-Niveau qualifiziert bist (entsprechend Pflegeberufegesetz) müsstet du E13 bekommen.
Und die Qualifikation auf Master-Niveau ist für die Lehre in Pflegeausbildung auch dringend notwendig. Insb. durch die neue Ausbildung wird es eine zunehmende Heterogenität der SuS geben - dadurch werden hohe pädagogische und didaktische Anforderungen an die LuL gestellt. Zudem müssen die Unterrichtsgegenstände immer stets auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse beruhen.

Spid:
Nein.

WasDennNun:
Meiner Meinung nach ist die Tätigkeit eines Dozenten eines Masterstudiengang, eine Tätigkeit eines Mitarbeiters mit wiss. Hochschulstudium und damit E13er Tätigkeit, oder habe ich da einen Denkfehler, wenn ja warum?

Spid:
Wo ginge es denn um die Dozentur in einem Masterstudiengang? Pflegeschulen sind berufsbildende Schulen, in denen die pflegerischen Berufsausbildungen durchgeführt werden.

Tina:

--- Zitat von: MiniKahn am 28.05.2020 15:26 ---Nun ist leider ein Studium in Pflegepädagogik nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem Lehramtsstudiengang.
Im Masterstudiengang wird durchaus das Wissen in der Breite vergrößert und das Wissen vertieft. Punkt c, d und e ebenfalls. Allerdings ehr in der allgemeinen Pädagogik und wissenschaftlichen Arbeiten. Weniger breiteres und vertieftes Wissen in der Pflege. Dafür ist aber die Grundausbildung da, welches vor dem Studium absolviert werden muss.

Ob das tatsächlich dann für die Arbeit in der Schule benötigt wird oder nicht bleibt dahingestellt. Meines Empfindens ja auf jedenfall. Nicht umsonst ist ein Lehramtsstudium so umfangreich, im Pflegeberufegesetz ein Schlüssel an Masterabsolventen vorgescherieben usw. Deshalb sehe ich hier das ganze als E13. Konkret festmachen kann es hier im Forum niemand. Handfeste tätigkeitsbereiche welche für Master sprechen in der Pädagogik werden nicht gezeigt. Sodass wir uns im Kreis drehen und ich an dieser Stelle nicht weiter komme.

Sollten neue Informationen vorliegen, ein entsprechender Masterwürdiger Tätigkeitskatalog aufgefunden wird, dann bin ich dafür gerne offen.

Liebe Grüße

--- End quote ---

Nur die wenigsten haben ein Lehramtsstudium ...es geht hier um einen Master Pflegpädagogik. Man ist i.d.R kein "Vollerfüller" , was bedeutet das man das Erstfach und die Erziehungswissenschaften im vollen Umfang studiert hat, es aber an einem vollen Zweitfach fehlt. Auch ist kein Referendariat vorgesehen.

Der strittige Punkt ist also, ob man an einer Pflegeschule (Träger ist ein Krankenhaus) als Pflegepädagoge (kein Lehramtsstudium) die Merkmale erfüllt.

Darüber hinaus ist auch die Frage, was Theorieunterricht überhaupt ist. In Hessen unterrichtet nämlich jeder alles....und hat sehr viele Zusatzaufgaben ausserhalb des Unterrichtes.

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