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Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?

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Spid:
Ob Leistungssteigerung erstrebenswert sei, war nicht Bestandteil der Diskussion. Es geht um eine Leistungserbringung, die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgeht - und eine solche ist eine, die durch unangemessene Inanspruchnahme der Kräfte des AN dessen Gesundheit gefährdet. Das hat nichts mit BGM zu tun, sondern mit Arbeitsschutz. Wer seine AG-Pflichten beim Arbeitsschutz nicht erfüllt, versagt.

WasDennNun:
Ich erfreue mich weiterhin über die Erkenntnis, die ich durch Spid erfahren habe, nämlich
dass ich weiterhin eine Leistungserbringung zum Zeitpunkt B fördern kann, die über die Leistung mittlerer Art und Güte zum Zeitpunkt A hinausgeht, wir somit eine Leistungssteigerung bei unseren Mitarbeitern erreichen.
Glücklicherweise ist dies dann keine unangemessene Inanspruchnahme der Kräfte der AN, weil sie ja durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht werden und somit es sich um ein Anstieg der Leistung mittlerer Art und Güte zum Zeitpunkt B im Verhältnis zum Zeitpunkt A handelt und nicht eine Leistungserbringung, die über der aktuellen Leistung mittlerer Art und Güte hinausgeht, wie ich es ohne Nennung des Bezugssystems formuliert habe. Und ich kurzfristig der irrigen Meinung war, dass mein AG möglicherweise seine AG-Pflichten nicht nachkommen könnte und wir die Gesundheit der MA gefährden.
Aber dank Spid habe ich erkannt, dass dies ja nicht der Fall ist, da man ja nur die Rechtsbegriffe richtig verwenden muss.
Also können wir weiter machen und eine Leistungssteigerung mit Mitteln machen, die einigen anderen AGs fremd bleiben werden.

Spid:
Du möchtest nun also nicht mehr über eine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistungserbringung diskutieren, sondern über Instrumente zur Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit?

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