Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?

Begonnen von Fanboy, 26.05.2020 20:06

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WasDennNun

 
Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 12:54
Und da bleibe ich auch bei, nur mit der erläuternden Ergänzung, bezogen auf die Leistung mittlerer Art und Güte  des vorherigen Betrachtungszeitraum.
Oder ist dir dies nicht verständlich genug?
Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 12:01
Denn wenn jemand zum Zeitpunkt A eine Leistung mittlere Art und Güte erbringt, dann zum Zeitpunkt B (z.B. ein Jahr später) wieder eine Leistung mittlere Art und Güte erbringe, dann kann die Leistung zum Zeitpunkt B um 20% höher liegen, als die zum Zeitpunkt A, weil sich halt die Leistungsfähigkeit der Person durch unsere Maßnahmen geändert hat.
Das ist dann halt mehr Arbeitsleistung als vorher, die sehr gute Führungskräfte von ihren MA erreichen können.

WasDennNun

Ich irrte nicht über den Inhalt des Begriffes, sondern ich stellte nicht den korrekte Zeitbezug her.
Es ist mehr Arbeitsleistung als vorher, und es eine über die Leistung mittlerer Art und Güte die hinausgehende der zum Zeitpunkt A Leistung mittlerer Art und Güte ist.

Spid

Egal welchen Zeitbezug Du wählst, eine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung liegt vor oder nicht - und Du hast behauptet, eine solche wäre erstrebenswert und läge bei Euch vor, während eine nicht darüber hinausgehende Leistung mittelmäßig sei und zudem das, was ich erreichte. Nunmehr behauptest Du, es läge stattdessen auch bei Euch nur eine Leistung mittlerer Art und Güte vor und ihr erreichtet diese durch irgendwelche nebulösen Maßnahmen, die ich nicht anwende. Wozu also diese Maßnahmen, wenn damit ohnehin nur die Leistung mittlerer Art und Güte, die in Deinen Augen mittelmäßig ist und zudem auch durch mich erreicht würde, erreicht wird? Um eine bloße Steigerung der Leistungsfähigkeit kann es ja nicht gegangen sein, denn zu einer solchen hattest Du Dich erst später in Bezug auf Dein Arbeitsumfeld eingelassen und im Hinblick auf das Meinige lediglich auf die Leistung mittlerer Art und Güte abgestellt, welche ja nach Deiner Einschätzung in meinem Arbeitsumfeld erreicht würde.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 09.07.2020 13:56Wozu also diese Maßnahmen, wenn damit ohnehin nur die Leistung mittlerer Art und Güte, die in Deinen Augen mittelmäßig ist und zudem auch durch mich erreicht würde, erreicht wird?
Weil sie eine Steigerung der Arbeitsleistung zur Folge haben.

Davon ab:
Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 12:54
Oder ist dir dies nicht verständlich genug?
Zitat von: WasDennNun am 09.07.2020 12:01
Denn wenn jemand zum Zeitpunkt A eine Leistung mittlere Art und Güte erbringt, dann zum Zeitpunkt B (z.B. ein Jahr später) wieder eine Leistung mittlere Art und Güte erbringe, dann kann die Leistung zum Zeitpunkt B um 20% höher liegen, als die zum Zeitpunkt A, weil sich halt die Leistungsfähigkeit der Person durch unsere Maßnahmen geändert hat.
Das ist dann halt mehr Arbeitsleistung als vorher, die sehr gute Führungskräfte von ihren MA erreichen können.
Durch dich würden diese zusätzlichen Leistung nicht abgerufen werden, weil es für dich Maßnahmen sind die u.a. die Gefühlchen der MA ansprechen. Und das gehört ja für dich ins Brigitteforum und auf dem Auge bist du ja leider blind.
Unsere Profis erreichen allerdings dadurch nochmals ein Leistungssteigerung.

Warumdendas

Zitat von: Spid am 09.07.2020 13:56
Egal welchen Zeitbezug Du wählst, eine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung liegt vor oder nicht - und Du hast behauptet, eine solche wäre erstrebenswert und läge bei Euch vor, während eine nicht darüber hinausgehende Leistung mittelmäßig sei und zudem das, was ich erreichte. Nunmehr behauptest Du, es läge stattdessen auch bei Euch nur eine Leistung mittlerer Art und Güte vor und ihr erreichtet diese durch irgendwelche nebulösen Maßnahmen, die ich nicht anwende. Wozu also diese Maßnahmen, wenn damit ohnehin nur die Leistung mittlerer Art und Güte, die in Deinen Augen mittelmäßig ist und zudem auch durch mich erreicht würde, erreicht wird? Um eine bloße Steigerung der Leistungsfähigkeit kann es ja nicht gegangen sein, denn zu einer solchen hattest Du Dich erst später in Bezug auf Dein Arbeitsumfeld eingelassen und im Hinblick auf das Meinige lediglich auf die Leistung mittlerer Art und Güte abgestellt, welche ja nach Deiner Einschätzung in meinem Arbeitsumfeld erreicht würde.

Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit einzelner AN bzw. einer Abteilung durch von der Leitung ergriffener Maßnahmen ist also nicht erstrebenswert?

Spid

Dazu habe ich mich nicht eingelassen und es ist auch nicht Gegenstand der Diskussion. Gegenstand der Diskussion ist Deine Behauptung, Du bzw. Dein Arbeitsumfeld würde zu einer über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehenden  Leistungserbringung führen und daß diese gesundheitsgefährdende unangemessene Inanspruchnahme der AN erstrebenswert sei.

Warumdendas


Warumdendas

Einer über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehenden  Leistungserbringung ist gesundheitsgefährdend?

Spid

Zitat von: Warumdendas am 09.07.2020 16:00
??? Davon habe ich nichts behauptet.

Doch:
Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 09:52
Was eben?
Du bist halt nur in der Lage den Menschen die Motivation zu geben, so dass sie eben nur im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähig Arbeit mittlere Art und Güte erbringen.
Wo habe ich da geirrt, damit bist du bzgl. des Leistungsabrufens der möglichen Leistung halt nur Mittelmaß.
Das deine Mitarbeiter im Vergleich zu anderen Mitarbeiter nicht Mittelmaß sind, bleibt davon unberührt.

Andere Führungskräfte schaffen es jedoch, dass die Mitarbeiter eben eine Steigerung der Arbeitsleistung erbringen, sich in ihrer Freizeit regenerieren ( u.a. weil sie dort nur noch Leistung unterhalb ihrer Leistungfähigkeit erbringen) und daher langfristig nicht verschlissen werden.

Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 10:55
So sieht es aus.
Nur nicht über die direkt Ansprache, sondern darüber, dass die MA es von sich aus machen, da sie von Ihren Führungskräften motiviert werden Höchstleistungen zur Arbeitszeit und nicht in der Freizeit zu erbringen.
Ein Prinzip was einige Führungskräften nicht verstehen können, da sie ja nur auf Rechtsbegriff und nicht auf reale Menschen und ihre unbeachtlichen Bedürfnisse abstellen können. Daher können diese halt auch nur die Leistung mittlerer Art und Güte von Ihren Mitarbeiter abrufen, während andere mehr von den MA zur Arbeitszeit erhalten.

Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 13:12
Unsere Methodik ist halt erfolgreich, und spricht für sich und alle erfreuen sich daran, das es eine Steigerung der Arbeitsleistung gibt, ohne das jemand schaden nimmt. Eine gewisse Empathie für den Mitmenschen kann halt durchaus ein Mehrwert produzieren, ist halt nicht jedem AG gegeben so zu verfahren.



Spid

Zitat von: Warumdendas am 09.07.2020 16:05
Einer über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehenden  Leistungserbringung ist gesundheitsgefährdend?

Ja, das ist einer solchen aufgrund der Definition der Leistung mittlerer Art und Güte immanent.

WasDennNun


Spid

Stimmt. Ihr ähnelt Euch nur so sehr... also vom Namen her.

Spid

Zitat von: Warumdendas am 09.07.2020 15:49
Zitat von: Spid am 09.07.2020 13:56
Egal welchen Zeitbezug Du wählst, eine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung liegt vor oder nicht - und Du hast behauptet, eine solche wäre erstrebenswert und läge bei Euch vor, während eine nicht darüber hinausgehende Leistung mittelmäßig sei und zudem das, was ich erreichte. Nunmehr behauptest Du, es läge stattdessen auch bei Euch nur eine Leistung mittlerer Art und Güte vor und ihr erreichtet diese durch irgendwelche nebulösen Maßnahmen, die ich nicht anwende. Wozu also diese Maßnahmen, wenn damit ohnehin nur die Leistung mittlerer Art und Güte, die in Deinen Augen mittelmäßig ist und zudem auch durch mich erreicht würde, erreicht wird? Um eine bloße Steigerung der Leistungsfähigkeit kann es ja nicht gegangen sein, denn zu einer solchen hattest Du Dich erst später in Bezug auf Dein Arbeitsumfeld eingelassen und im Hinblick auf das Meinige lediglich auf die Leistung mittlerer Art und Güte abgestellt, welche ja nach Deiner Einschätzung in meinem Arbeitsumfeld erreicht würde.

Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit einzelner AN bzw. einer Abteilung durch von der Leitung ergriffener Maßnahmen ist also nicht erstrebenswert?

Dazu habe ich mich nicht eingelassen und es ist auch nicht Gegenstand der Diskussion. Gegenstand der Diskussion ist @WasDennNuns Behauptung, @WasDennNun bzw. sein Arbeitsumfeld würde zu einer über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehenden Leistungserbringung führen und daß diese gesundheitsgefährdende unangemessene Inanspruchnahme der AN erstrebenswert sei.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 09.07.2020 15:55
Dazu habe ich mich nicht eingelassen und es ist auch nicht Gegenstand der Diskussion. Gegenstand der Diskussion ist Deine Behauptung, Du bzw. Dein Arbeitsumfeld würde zu einer über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehenden  Leistungserbringung führen und daß diese gesundheitsgefährdende unangemessene Inanspruchnahme der AN erstrebenswert sei.
Und das ist nicht Gegenstand meiner Diskussion, das vielleicht Gegenstand der sprachlichen Missverständnisse.
Gegenstand der Diskussion ist: das mein Arbeitsumfeld zu Leistungen zu einem Zeitpunkt B führt, die über den Leistungen mittlerer Art und Güte zum Zeitpunkt A liegen (damit eine über der Leistung zum Zeitpunkt A hinausgehenden Leistungserbringung ist). Und dass dieses keine gesundheitsgefährdende unangemessene Inanspruchnahme der AN ist, da sie ja zum Zeitpunkt B eben im Rahmen der Leistung mittlerer Art und Güte zum Zeitpunkt B liegt.
Und dass dieses erstrebenswert ist und andere möglicherweise mit der Leistungserbingung zum Zeitpunkt A zufrieden sind, weil sie eben solche Maßnahmen nicht einsetzt wollen/können oder als sinnvoll erkennen, weil diese zur Leistungssteigerung das Gefühlchen der Profis ansprechen. Und in dieser Welt Gefühlchen nichts für Profis ist und man deswegen auf dem Auge leider blind ist.

Spid

Derlei habe ich an keiner Stelle diskutiert. Warum auch? Du behauptetest eine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistungserbringung und daß derlei erstrebenswert sei. Darüber diskutiere ich. Und darüber, daß Du in diesem Zusammenhang den Rechtsbegriff der Leistung mittlerer Art und Güte verkannt hast.